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2.0 Verwendung des Systems

2.1
ABSTURZSICHERUNGS- UND RETTUNGSPLAN: Der Arbeitgeber muss über einen Absturzsicherungs- und
Rettungsplan verfügen. Der Plan sollte Richtlinien und Anforderungen für das verwaltete Absturzsicherungsprogramm
eines Arbeitgebers bieten, u. a. Leitfäden, Pflichten und Training, Absturzsicherungsverfahren, das Eliminieren und
Kontrollieren von Sturzgefahren, Rettungsverfahren, Vorfalluntersuchungen und die Bewertung der Programmeffektivität.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: SRDs müssen von einer autorisierten Fachkraft
inspiziert werden (siehe Tabelle 3). Zudem sind Inspektionen zumindest jährlich von einer kompetenten Person
nicht der Benutzer ist, durchzuführen. Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere Verwendung
usw.) können häufigere Inspektionen durch einen Sachkundigen erforderlich machen. Der Sachkundige sollte nach dem
Inspektionsplan (Tabelle 2) geeignete Inspektionsintervalle bestimmen. Inspektionsverfahren werden im „Inspektions-
und Wartungsprotokoll" (Tabelle 3) beschrieben. Die Ergebnisse jeder Inspektion durch einen Sachkundigen sollten im
„Inspektions- und Wartungsprotokoll" oder im RFID-System festgehalten werden (siehe Abschnitt 5).
2.3
NORMALER BETRIEB: Im normalen Betrieb kann das Sicherungsseil verzögerungsfrei und ohne Durchhang ausgezogen
und wieder eingerollt werden, solange der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit bewegt. Im Falle eines Absturzes wird
ein geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und einen großen Teil der entstehenden
Fallenergie dämpft. Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle Bewegungen vermieden werden, da
dadurch eine Arretierung des SRD ausgelöst werden kann. Für Abstürze bei größtenteils ausgerolltem Sicherungsseil ist ein
Reservesicherungsseilsystem oder ein Falldämpfer eingebaut, um die Sturzenergie abzudämpfen.
2.4
KÖRPERUNTERSTÜTZUNG: Für das Selbsteinzugsgerät muss ein Ganzkörper-Auffanggurt verwendet werden. Der
Verbindungspunkt des Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befinden. Ein Haltegurt ist
für die Verwendung mit dem Selbsteinzugsgerät nicht zulässig. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem
Absturz kommt, kann eine unsachgemäße Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes oder einem
physischen Trauma führen.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur
Verwendung mit den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht
genehmigte Komponenten oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit
und Zuverlässigkeit des kompletten Systems gefährden.
2.6
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSMITTEL: Verbindungsmittel sind mit Verbindungselementen kompatibel, wenn
sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen
versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M, wenn Sie Fragen zur
Kompatibilität haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen für eine Belastung von
mindestens 22,2 kN (5.000 lbs) ausgelegt sein. Die Verbindungselemente müssen mit der Verankerung oder anderen
Systemkomponenten kompatibel sein. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Nicht kompatible
Verbindungselemente können sich versehentlich lösen (siehe Abbildung 5). Die Verbindungselemente müssen in
Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Es sind selbstschließende Karabinerhaken erforderlich. Wenn das
Verbindungselement, an das der Karabiner angeschlossen wird, zu klein ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann
es dazu kommen, dass das Verbindungselement Druck auf den Verschluss des Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann
dazu führen, dass sich der Verschluss öffnet (B), sodass sich der Karabiner vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.7
VERBINDUNGSHERSTELLUNG: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur Schnapphaken und Karabiner. Stellen Sie
sicher, dass alle Verbindungen bezüglich Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die
nicht kompatibel ist. Vergewissern Sie sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt sind.
Verbindungselemente von 3M (Schnapphaken und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des jeweiligen
Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 6 zeigt Beispiele für falsche Verbindungen.
Schnapphaken und Karabiner dürfen nicht wie folgt befestigt werden:
A.
An einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet. Schnapphaken mit großer Maulöffnung sollten nicht an Auffangösen oder
ähnlichen Objekten in Standardgröße angebracht werden, da der Verschluss sonst belastet wird, wenn sich der Haken
oder die Auffangöse dreht, es sei denn, der Karabinerhaken verfügt über einen Verschluss, der einer Belastung von
16 kN (3.600 lb) standhält.
C.
In einem falschen Rasthaken, wo die Größe oder Form der Verbindungselemente nicht kompatibel ist und wo die
Verbindungselemente ohne visuelle Bestätigung voll eingerastet scheinen.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsmittel oder Tie Back Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen des
Herstellers ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner
verschlossen und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungselement sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
Art des Einsatzes
Anwendungsbeispiele
Unregelmäßig bis
Rettung und beengte Räume,
leicht
Fabrikwartung
Moderat bis schwer
Transportwesen, Bau
von Wohnhäusern,
Versorgungsindustrie, Warenhaus
Stark bis
Kommerzielle Bauindustrie, Öl
kontinuierlich
und Gas, Bergbau
1 Autorisierte Fachkraft: Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
2 Rettungskraft: Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe technischer Rettungs- und Bergungsmittel eine Rettungs- bzw. Bergungsaktion
vornehmen.
3 Sachkundiger: Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des verwalteten
Absturzsicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potentielle Sturzgefahren
identifizieren, bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
Tabelle 2 – Inspektionsplan
Einsatzbedingungen
Gute Lagerungsbedingungen, Einsatz in Innenräumen oder
unregelmäßig im Freien, Raumtemperatur, saubere Umgebungen
Ausreichend gute Lagerungsbedingungen, Einsatz in
Innenräumen und ausgiebig im Freien, alle Temperaturen,
saubere oder staubige Umgebungen
Raue Lagerbedingungen, verlängerter oder kontinuierlicher
Einsatz im Freien, alle Temperaturen, schmutzige Umgebung
54
oder Rettungskraft
vor jedem Einsatz
1
2
Inspektionshäufigkeit
Sachkundiger
Halbjährlich bis jährlich
Viertel- bis halbjährlich
, die
3
Jährlich

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