1.4 Sicherheitstechnische Hinweise für Gerüstnutzer
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Jeder Nutzer hat das Modulsystem VarioTech vor Gebrauch auf
augenscheinliche Mängel zu überprüfen (siehe Ziffer 1.3).
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Jeder Nutzer ist für die bestimmungsgemäße Verwendung und den
Erhalt der Betriebssicherheit des Gerüstes verantwortlich. Dazu wird
als Leitfaden die BG-Information „Handlungsanleitung für den
Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" (BGI 663) empfohlen.
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In der Nutzungszeit auftretende Mängel durch Unwetter oder infolge
Bauarbeiten etc. sind dem Gerüstbauunternehmer umgehend zu
melden.
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Das Modulsystem VarioTech darf nur über einen ordnungsgemäßen
Zugang oder Aufstieg betreten und verlassen werden. Es ist
verboten, zu klettern oder abzuspringen.
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Für Unbefugte hat der Gerüstnutzer den Zugang zu sperren.
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Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen darf das Modulsystem
VarioTech nicht betreten werden.
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Es ist verboten, auf Gerüstbeläge abzuspringen oder etwas auf sie
abzuwerfen.
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Klappen von Durchstiegsbelägen sind während der Arbeiten auf der
Gerüstebene geschlossen zu halten.
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Ein Arbeiten in mehreren Ebenen übereinander ist zu vermeiden. Es
besteht erhöhte Unfallgefahr durch herabfallende Gegenstände.
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Es ist verboten, sich über den Seitenschutz hinauszulehnen.
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Das Modulsystem VarioTech darf in der Regelausführung als
Fassadengerüst gemäß Zulassung mit einer maximalen Nutzlast von
p = 2.0 kN/m² in einer Lage belastet werden. Größere Flächenlasten
sind möglich, müssen jedoch separat nachgewiesen werden. Bei
Überlastung können das Gerüst oder Teile davon zusammen-
brechen.
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Bei Nutzung als Fang- oder Dachfanggerüst dürfen in der Fanglage
keine Materialien gelagert oder Geräte abgesetzt werden. Hierdurch
kann die Verletzungsgefahr abstürzender Personen erhöht werden.
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Der Gerüstnutzer darf keine Seitenschutzteile oder Gerüsthalter
ausbauen oder an der Gründungssituation etwas verändern. Er sollte
auch darauf achten, dass dies nicht durch andere am Bau Beteiligte
geschieht. Fehlende Gerüsthalter und eine unzureichende Gründung
der Gerüstständer können zu einem Einsturz des gesamten
Gerüstes führen. Sofern infolge des Bauablaufs Veränderungen am
Gerüst erforderlich sind, sind diese vom Gerüstbauunternehmer
durchzuführen.
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Der Gerüstnutzer darf nachträglich keine Aufzüge, Schuttrutschen
oder Bekleidungen wie Netze und Planen anbringen. Dies gilt auch
für Werbeplanen.
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Grundsätzlich darf das Modulsystem VarioTech nur vom
Gerüstbauunternehmer verändert werden.
Modulsystem VarioTech
Aufbau- und Verwendungsanleitung
Mai 2012
Seite 5
Klettern im Gerüst
oder Abspringen
birgt eine erhöhte
Unfallgefahr !
Bei Überlastung
kann das
Modulsystem
VarioTech
zusammenbrechen !
Nach Ausbau von
Bauteilen kann das
Fassadengerüst
zusammenbrechen
oder es können
Personen abstürzen !
Nur der Gerüstbau-
unternehmer ist
befugt, Änderungen
am Modulsystem
VarioTech
vorzunehmen !