2.5.3
Einbau von Ergänzungsbauteilen
2.5.3.1 Verbreiterungskonsolen 39 und 42
Die Konsolen 39 bzw.42 (Anlage B, Seiten 54 und 58) dürfen bei
den Konsolvarianten in jeder Ebene fassadenseitig eingebaut
werden. Dies gilt sowohl für die U-Auflage (Seite 54) als auch für die
Rohr-Auflage (Seite 58). Sie tragen jeweils einen 32 cm breiten
Gerüstbelag, welcher von der darunter liegenden Ebene aus
einzubauen ist. Sofern hier keine Konsolverbreiterung vorhanden
ist, kann dabei Absturzgefahr bestehen.
Die Lücke zwischen Gerüst- und Konsolbelag ist mit einem
Horizontalriegel zu schließen.
2.5.3.2 Dachfanggerüst
Das Dachfanggerüst besteht aus dem um 2.00 m überstehenden
Vertikalstiel und der Schutzwand gemäß 2.5.3.3. Der Vertikalstiel ist
mit einem Gerüstrohr zu verstärken, das mit Keilkopfkupplungen
nach Bild 28 an die Lochscheiben anzuschließen ist.
Der Abstand der Schutzwand von der Traufe muss mindestens
0.70 m betragen. Bei einer Schutzwandhöhe von 2.00 m darf dann
der Belag in der Dachfangebene nicht tiefer als 1.20 m unterhalb
der Traufe liegen.
Modulsystem VarioTech
Aufbau- und Verwendungsanleitung
(siehe Bild 11, 12)
≥ 0.70
Bild 28: Oberer Gerüstbereich
Mai 2012
Seite 33
Beim Einbau der
Konsolbeläge kann
Absturzgefahr
bestehen !
Gefährdungs-
beurteilung unter
Berücksichtigung der
örtlichen Situation
durchführen !
Gegebenenfalls mit
PSAgA sichern !