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Einleitung Der Verankerungskräfte In Den Verankerungsgrund; Werden Zur Verankerung Befestigungsmittel Mit Bauartzulassung - ALTRAD Baumann VarioTech Aufbau- Und Verwendungsanleitung

Modulsystem
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2.4.5
Einleitung der Verankerungskräfte in den Verankerungsgrund
2.4.5.1 Die Verankerungskräfte müssen über Gerüsthalter (Abschnitt
2.4.4.2) und Befestigungsmittel in einen ausreichend tragfähigen
Verankerungsgrund (z.B. Mauerwerk) eingeleitet werden.
Geeignetes Befestigungsmittel ist z.B. die Verankerungs-
vorrichtung
einrichtungen
Absturzsicherungen".
Ungeeignete Befestigungen sind z.B. Rödeldrähte und Stricke.
Ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund sind z.B.
• Stahlbeton-Decken, -Wände, -Stützen
• Tragendes Mauerwerk nach DIN 1053 „Mauerwerk"
Nicht ausreichend tragfähiger Verankerungsgrund sind
z.B. Schneefanggitter, Blitzableiter, Fallrohre, Fensterrahmen
2.4.5.2 Die Tragfähigkeit der Befestigungsmittel zwischen Gerüsthalter und
Verankerungsgrund muss für die Verankerungskräfte nachgewiesen
werden. Der Nachweis ist zu erbringen durch
• die
Bauartzulassung
Bautechnik, Berlin
• statische Berechnung oder
• Probebelastungen nach Abschnitt 2.4.6.

2.4.5.3 Werden zur Verankerung Befestigungsmittel mit Bauartzulassung

verwendet, müssen die darin enthaltenen Bedingungen eingehalten
werden.
Zu den Bedingungen gehören z.B.
• Nachweis des Verankerungsgrundes
• erforderliche Bauteilabmessungen und Randabstände
• besondere Einbauanweisung.
2.4.5.4 Abweichend von Abschnitt 2.4.5.2 darf auf den Nachweis der
Tragfähigkeit
Tragfähigkeit durch eine hierzu befähigte Person beurteilt werden
kann und
• die erforderliche Verankerungskraft F⊥ nicht größer als
1.5 kN ist oder
• die Verankerungskraft F⊥ bei Stahlbeton nach DIN 1045 als
Verankerungsgrund nicht größer als 6.0 kN ist.
Modulsystem VarioTech
Aufbau- und Verwendungsanleitung
in
Fassaden
nach
zur
Instandhaltung
durch
verzichtet
werden,
DIN
4426
„Sicherheits-
baulicher
Anlagen,
das
Deutsche
Institut
wenn
die
ausreichende
Mai 2012
Seite 27
Beurteilung des
Verankerungsgrundes
und der
Tragfähigkeit der
Befestigungsmittel
nur durch eine
befähigte Person !
für

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