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Wartung; Inspektionsintervall; Wartungsintervall - Atag QR Serie Bedienungsanleitung, Montageanleitung

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Wartung

Bitte beachten Sie diese Sicherheitshinweise:
Alle Arbeiten am Gerät und an der Heizungsanlage (Montage, Wartung, Repa-
ratur) dürfen nur von Heizungsbaufachtrieben oder autorisierten Fachkräften
mit geeignetem Werkzeug und kalibrierten Messgeräten ausgeführt werden. Der
Austausch von Bauteilen darf nur gegen originale ATAG-Ersatzteile erfolgen.
Der Gas-Hauptabsperrhahn ist zu schließen und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
Um eine Inspektion oder Wartung am Kessel ausführen zu können, muss die Verkleidung
abgenommen werden. Hinter der Türe ist die Verkleidung mit einer Schraube gesichert.
Nach dem Lösen der Schraube kann die Verkleidung durch kurzes Anheben und Nach-
vorneziehen demontiert werden.
Alle Geräte werden im Werk voreingestellt. Bei der Inbetriebnahme ist eine O
trollmessung vorzunehmen.
Die Nullpunkteinstellung muss nicht verändert werden. Nur bei einer Störung oder einem
Austausch des Gasventils, der Venturieinheit und/oder des Ventilatormotors muss die
Nullpunkteinstellung überprüft werden.
Die Nullpunkteinstellung dient nicht zur Einstellung der feuerungstechnischen
Kennwerte. Diese werden allein durch die O
Nach den Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Kessel müssen alle gasführen-
den Leitungen und Verschraubungen auf Dichtheit überprüft werden (mittels
Lecksuchspray).
Bitte beachten Sie die Wartungseinzelheiten auf Seite 69 ff. sowie die Inspektionsüber-
sicht/Wartungsübersicht auf Seite 71-73.

11.1 Inspektionsintervall

Alle 4.000 Brenner-Betriebsstunden, jedoch spätestens einmal im Jahr, muss
eine Inspektion durchgeführt werden.
Die Inspektion ist die visuelle Kontrolle des Allgemeinzustandes von Gerät und Instal-
lation.
Die visuelle Inspektion kann eine Wartung oder die Reparatur bzw. den Ersatz von
Bauteilen zur Folge haben.
Bei der Inspektion ist kein Werkzeug erforderlich (ausgenommen Werkzeug, um die
Verkleidung abzunehmen bzw. notwendige Messgeräte). Falls notwendig, müssen die
entsprechenden Punkte in Abschnitt 11.3 Wartungseinzelheiten abgearbeitet werden.

11.2 Wartungsintervall

Alle 8.000 Brenner-Betriebsstunden, jedoch spätestens alle 2 Jahre, muss eine
Wartung durchgeführt werden.
Die Wartung ist die Kontrolle und Reinigung bzw. der Austausch von verschmutzten und
einem Verschleiß unterliegenden Bauteilen des Gerätes oder der Installation.
Das Ziel der Wartung ist eine langfristige Funktionssicherheit und eine wirtschaftliche
Betriebsweise des Gerätes. Der Primärenergiebedarf und die Umweltbelastung kann
durch Reduzierung der Emissionen von Wärmeerzeugern erheblich gesenkt werden.
Vor der Ausführung der Wartung muss immer erst eine visuelle Inspektion durchgeführt
werden. Siehe hierzu Abschnitt 11.1 Inspektionsintervall.
-/CO
-Einstellung vorgenommen.
2
2
-/CO
-Kon-
2
2
69

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