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Wartung; Betriebsstörungen; Gewährleistung - Atag HR 5000 Montageanleitung

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16 Wartung

Regelmäßige Wartungen der Kesselanlage sind fach-
gerecht auszuführen. Sie dienen der Betriebssicherheit
und sind Voraussetzung für wirtschaftlichen und emmis-
sionsarmen Anlagenbetrieb. Deshalb empfehlen wir den
Abschluß eines Wartungsvertrages mit einem Fach-
unternehmen.
Kessel sollen einmal im Jahr gewartet und nachge-
messen werden. Kessel mit Gasfeuerung dürfen nur von
dazu autorisierten Fachkräften gereinigt werden.
Beim Gas-Brennwertkessel HR 5000 ist im Rahmen der
Wartung das Neutralisations-Granulat der Neutrali-
sationseinrichting (wenn bauseits vorhanden) zu kon-
trollieren, zu ergänzen, bzw. auszutauschen. Bei Ersatz-
teilbestellungen oder Rückfragen geben Sie bitte unbe-
dingt Kesseltyp, Kesselleistung und Herstell-Nr. an.
16.1 Betriebsstörungen
Ursachen für Betriebsstörungen sind zumeist Unter-
brechungen der Energie- oder Brennstoffversorgung,
Defekte an Anlagenaggregaten oder Schäden im
System. Sie sind vom Fachmann zu lokalisieren und
unter Berücksichtigung der einschlägigen Normen und
Vorschriften sachgemäß zu beheben.
Bei Störungen an Feuerungsanlagen wird der Brenner
automatisch abgeschaltet (Anzeige am Control Tower).
Nach Drücken der Reset-Taste läuft der Brenner wie-
der an.
-
Wiederholt sich die Brennerstörung sofort oder in
kurzen Abständen - Heizungsfirma oder Kunden-
dienst benachrichtigen.
-
Geht der Brenner ohne Störung außer Betrieb und
schaltet er sich bei fallender Kesseltemperatur nicht
wieder ein - Heizungsfirma oder Kundendienst
benachrichtigen.
Montageanleitung SUPER HR Seite 38
16.2 Gewährleistung
Kessel der Baureihen HR 5000 dürfen nur für die in
dieser Installationsanleitung beschriebenen Einsatz-
bereiche leistungsgerecht eingesetzt und betrieben
werden.
Für Gewährleistung gelten die Bedingungen und Fri-
sten der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
ATAG Heizungstechnik GmbH. in der jeweils gültigen
Fassung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Schäden und deren Folgen, die entstanden sind aus:
-
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung
-
fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
den Betreiber oder Dritte
-
natürlicher Abnutzung
-
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder
Wartung
-
ungeeigneten Betriebsmitteln, insbesondere falscher
Brennereinstellung, nicht vorgesehener Brennstoff-
sorten oder Beimengungen zur Verbrennungsluft
-
chemischen oder elektronischen und elektrischen
Einflüssen, die nicht von uns zu vertreten sind
-
Anschluß an ein fremdgeliefertes, gesteigert korro-
dierendes Rohrsystem
-
unzureichender Wasserqualität
-
Nichtbeachtung der Montage- und Betriebs-
anleitung
-
unsachgemäßen Änderungen oder Instandset-
zungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte
-
Einwirken von Teilen fremder Herkunft (z.B. fremde
Kesselregelungen)
-
Luftverunreinigungen durch FCKW, aggressive
Dämpfe oder starken Staubanfall
-
Aufstellung in ungeeigneten Räumen
-
Anschluß an ungeeignete Abgas- und Schornstein-
systeme
-
Weiterbenutzung trotz Auftreten einer Störung, ei-
nes Schadens oder eines Mangels.
SUPER HR 5000

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