Allgemeine Hinweise
Bei
der
Montage
bzw.
Verletzungsgefahr.
Um
vermeiden, muss Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
getragen werden.
Brandschutzklappen sind in der Form einzubauen, dass
äußere Kräfte die dauernde Funktionsfähigkeit nicht
beeinträchtigen. Bei der Montage sind gegebenenfalls
Gehäuseaussteifungen oder ähnliches vorzusehen. Das
Erfordernis statisch tragender Stürze ist gegebenenfalls zu
berücksichtigen.
Unsachgemäßer Transport/Umgang kann Beschädigun-
gen/Funktionsbeeinträchtigungen
Darüber hinaus ist die Folie der Transportverpackung zu
entfernen und die Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen.
Brandschutzklappen sind bei der Lagerung vor Staub,
Verschmutzung, Feuchtigkeit und Temperatureinflüssen
(z.B. direkter Sonneneinstrahlung, wärmeabgebende
Lichtquelle
etc.)
zu
schützen.
unmittelbaren Witterungseinflüssen ausgesetzt werden
und dürfen nicht unter -40°C bzw. über 50°C gelagert
werden.
Die Brandschutzklappe ist vor Verschmutzungen und
Beschädigungen zu schützen. Nach erfolgtem Einbau sind
etwaige Verschmutzungen umgehend zu entfernen.
Die Platzverhältnisse beim Einbauen, Ausmörteln, etc. sind
ausreichend zu dimensionieren.
Funktionsüberprüfung der Brandschutzklappe vor und
nach der Montage durchführen, hierfür ist auf
entsprechende Zugänglichkeit zu achten.
Elektrische Installationen bzw. Arbeiten an elektrischen
Komponenten
dürfen
nur
durchgeführt werden, die Versorgungsspannung ist hierzu
auszuschalten und gegen wieder einschalten zu sichern.
EINBAUDETAILS
Einbau in massiven Wänden
Nenngröße 100 bis 500 – (Nasseinbau)
Einbau in massive Wände (Schachtwände, Schächte,
Kanäle und Brandwände) aus z.B. Beton; Mauerwerk nach
EN 1996 bzw. DIN 1053; massive Gips-Wandbauplatten
nach EN 12859 bzw. DIN 18163; Rohdichte ≥ 450 kg/m³
und Wanddicke W ≥ 100 mm.
Umlaufende Spalten "s" sind mit Mörtel der Kategorie M15
nach EN 998-2, NM III DIN V 18580 (bisher: MG III nach DIN
1053) bzw. Brandschutzmörtel entsprechender Güten
vollständig auszufüllen. Das Mindestspaltmaß s
40 mm. Die Ausmörtelung ist derart auszuführen, dass
diese dauerhaft ist. Hinweise der Mörtelhersteller sind zu
beachten. Wenn im Zuge der Erstellung der Wand die
Brandschutzklappe eingebaut wird, kann auf die Spalten
"s"
verzichtet
werden.
entsprechend der Mindestwanddicke zu erfolgen und darf
diese nicht unterschreiten. Beim Ausmörteln oder direkten
Einbau ist darauf zu achten, dass das Gehäuse nicht nach
innen eingedrückt wird (Aussteifung). Gegebenenfalls ist
ein statisch wirkender Sturz (z.B. beim gleitenden Decken-
anschluss) vorzusehen.
Konstruktionsänderungen vorbehalten
Rücknahme nicht möglich
beim
Einbau
besteht
etwaige
Verletzungen
zu
nach
sich
ziehen.
Sie
dürfen
nicht
von
Elektrofachkräften
beträgt
min
Die
Mörtelbetttiefe
hat
Brandschutzklappe BSK-RPR
Technische Dokumentation
Einbaudetails
Abstand der Brandschutzklappen (max.2) zueinander
muss mindestens 50 mm betragen.
Abstand zu tragenden, flankierenden Bauteilen (Wand /
massive Decke) beträgt mindestens 40 mm.
Einbau mit verringertem Abstand
Einbau
der Brandschutzklappen
herzustellende Wandaussparung. Diese ist so auszuführen,
dass das Mindestspaltmaß zwischen Gehäuse und massiver
Wand s
40 mm beträgt. Die Spalten "s" und der Hohlraum
min
zwischen den Brandschutzklappen sind mit Mörtel der
Kategorie M15 nach EN 998-2, NM III DIN V 18580 (bisher: MG
III nach DIN 1053) bzw. Brandschutzmörtel entsprechender
Güten in Mindestwanddicke zu verfüllen. Wenn im Zuge der
Erstellung der massiven Decke die Brandschutzklappen
eingebaut werden, kann auf die Spalten "s" verzichtet werden,
der Hohlraum zwischen den Brandschutzklappen ist immer,
wie zuvor beschrieben, zu verfüllen.
Abb. 12: Nasseinbau, verringerter Abstand in massiven Wän-
den (Aussparung rund, wie gezeichnet bzw. eckig)
Mindestspaltmaß bei vollständiger Ausmörtelung
Abb. 13: Mindestspaltabmaß vollständige Ausmörtelung, mas-
sive Wände (Aussparung rund, wie gezeichnet bzw. eckig)
Einbaulagen
Ausmörtelung gesamte Wanddicke
Abb. 14: Nasseinbau in massiven Wänden
Stand: 2017-08-09 | Seite 9
in vorhandene bzw.
Ausmörtelung in Mindestwanddicke