Verwendung
Zweckbestimmung
Zweckbestimmung Leuchte Polaris 600
Produktfamilie Polaris
Das Leuchtensystem Polaris 600 ist gemäß
IEC 60601-2-41 als Operationsleuchtensystem
klassifiziert und für die lokale Ausleuchtung des
Operationsfelds und Untersuchungsfelds am
Patienten in Operationssälen und
Behandlungsräumen vorgesehen.
Bei Kombination der Leuchte Polaris 600 mit einer
Leuchte Polaris 100 oder 200 bleiben die
Zweckbestimmungen unverändert.
Deckenvarianten
Einzelleuchte
Als Einzelleuchte ist die Leuchte Polaris 600 als
Operationsleuchte und Untersuchungsleuchte zum
Einsatz in Operationssälen und
Zweckbestimmung Dräger-Einweghandgriff
Der Dräger-Einweghandgriff dient als steriler
Überzug für den dazugehörigen Innengriff von
Polaris-Systemen. Der Dräger-Einweghandgriff ist
ausschließlich zur einmaligen Verwendung
vorgesehen.
Zweckbestimmung Kamera MedView
Die Kamera MedView ist zur Aufnahme des
Operationsfelds zwecks Patientendokumentation,
Lehre und Weiterbildung vorgesehen.
Im Leuchtensystem Polaris 600 wird die
Kamera MedView zusammen mit einem
medizinisch zugelassenen Display als
Gebrauchsanweisung Polaris 600
Behandlungsräumen für Diagnosen und
Behandlungen vorgesehen, die im Falle eines
Lichtausfalls ohne Gefährdung des Patienten
abgebrochen werden können.
Als Einzelleuchte ist die Leuchte Polaris 600
gemäß IEC 60601-2-41 als eine „Kleine
Operationsleuchte" klassifiziert.
Doppelleuchte oder Dreifachleuchte
Die Kombination von 2 oder mehr Leuchten
Polaris 600 als Operationsleuchtensystem
ermöglicht den Einsatz in Operationssälen und
Behandlungsräumen und erfüllt die Anforderungen
an ein ausfallsicheres Operationsleuchtensystem.
Videosystem verwendet. Die Kamera MedView
darf nur in Verbindung mit der Leuchte Polaris 600
verwendet werden.
Die Aufnahmen dürfen nur für nicht diagnostische
Zwecke verwendet werden.
Verwendung
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