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Entsorgung; Entsorgen Des Medizinprodukts; Für Länder Im Geltungsbereich Der Eu- Richtlinie 2002/96/Eg; Nicht- Wiederaufladbare Batterien Entsorgen - Dräger Polaris 600 Gebrauchsanweisung

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Entsorgung

Entsorgen des Medizinprodukts

WARNUNG
Infektionsgefahr
Gerät und Geräteteile vor der Entsorgung
desinfizieren und reinigen!
Dieses Produkt muss entsprechend den
nationalen Vorschriften entsorgt werden.

Nicht- wiederaufladbare Batterien entsorgen

WARNUNG
Explosionsgefahr! Verätzungsgefahr!
Batterien nicht ins Feuer werfen oder
gewaltsam öffnen.
 Batterien nicht wieder aufladen.
Das Medizinprodukt enthält eine schadstoffhaltige
Batterie.
Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Gemäß
Batteriegesetz ist der Endverbraucher verpflichtet,
schadstoffhaltige Batterien an den Vertreiber oder
an Rücknahmestellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger zurückzugeben. Die im Gerät
enthaltene Batterie muss deshalb vor dem
Entsorgen des Geräts durch Fachleute ausgebaut
werden. In anderen Ländern als in der
Gebrauchsanweisung Polaris 600
Für Länder im Geltungsbereich der EU-
Richtlinie 2002/96/EG
Dieses Gerät fällt in den Geltungsbereich der EU-
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE). Gemäß
Registrierung nach dieser Richtlinie ist eine
Entsorgung über die kommunalen Sammelstellen
für Elektroaltgeräte nicht zulässig. Dräger hat ein
Unternehmen autorisiert, die Abholung und
Entsorgung dieses Geräts vorzunehmen. Um die
Rücknahme zu initiieren oder um nähere
Informationen zu erhalten, im Internet
www.draeger.com aufrufen und bei der
Suchfunktion "WEEE" eingeben. Wenn der
Zugang zur Dräger-Internetseite nicht möglich ist,
an die zuständige nationale Dräger-Organisation
wenden.
Bundesrepublik Deutschland müssen die
jeweiligen nationalen Vorschriften eingehalten
werden.
Entsorgung
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