Sicherheitshinweise
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GA03107_001_C0 - 10/2016 - © Leybold
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Beim Abpumpen von toxischen, chemischen, radioaktiven und korro-
siven Gasen, sowie pyrophoren Stoffen, ist der Betreiber verpflichtet
die nationalen und internationalen Sicherheitsbestimmungen und
Richtlinien einzuhalten. Bezüglich der Eignung der Pumpe für spezielle
Applikationen bei denen diese Gase bzw. Stoffe gepumpt werden sol-
len, ist Rücksprache mit Leybold zu nehmen.
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Leybold hat keinerlei Möglichkeiten, radioaktiv verunreinigte Pumpe zu
warten bzw. reparieren und zu entsorgen. Beides muss der Benutzer
gewährleisten.
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Beim Pumpen von gesundheitsschädlichen Gasen ist von entspre-
chenden Rückständen in der Pumpe auszugehen.
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Beim Ölwechsel ausgetretenes Öl beseitigen, da sonst Rutschgefahr
besteht.
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Nach der Installation empfehlen wir eine Dichtheitsprüfung der kom-
pletten Installation mit 1100 mbar Absolutdruck. Sonst kann ein
Austreten von Prozessgasen nicht komplett ausgeschlossen werden.
0.5
Zündgefahr
1
Grundsätzlich dürfen RUVAC-Pumpen nicht zusammen mit entflamm-
VORSICHT
baren oder explosiven Gasen oder Dämpfen eingesetzt werden. In
Sonderfällen kann die Zusammensetzung der Substanzen unkritisch
sein. Der Betreiber ist verpflichtet, die Sachlage sorgfältig zu analysie-
ren und die Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, welche von kompe-
tenten Fachleuten vorgesehen werden.
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Vor dem Abpumpen von Sauerstoff (oder anderen hochreaktiven
Gasen) in Konzentration größer als Atmosphärenkonzentration (> 21 %
für Sauerstoff), ist es notwendig eine Spezialpumpe zu benutzen. Diese
muss modifiziert und entfettet sein, und ein inertes Spezial-
Schmiermittel (wie PFPE) muss verwendet werden.
3
Vor Inbetriebnahme der Pumpe prüfen ob die abzupumpenden Medien
untereinander verträglich sind, um gefährliche Zustände zu vermeiden.
Alle relevanten Sicherheitsnormen und Vorschriften beachten.
Die RUVAC ist in ihrer Standardausführung nicht zum Betrieb in
Ex-Zonen geeignet. Wir bitten um Rücksprache, sofern Sie einen sol-
chen Betrieb vorsehen. Anhand der Typenschilder prüfen, für welche
Zone die Pumpe geeignet ist. Motor und Zubehör müssen bei
Aufstellung innerhalb einer Ex-Zone ebenfalls für diese Zone zugelas-
sen sein.
0.6
Gefährdung durch Lärm
1
Der Geräuschpegel der RUVAC liegt zwischen 64 und 80 dB(A). Beim
VORSICHT
zeitweiligen Betrieb der Pumpe bei Drücken über 100 mbar kann der
Geräuschpegel sehr viel höher sein. Es sind geeignete Gehörschutz-
maßnahmen zu treffen.
2
Wenn die Pumpe mit offenen Flanschen gestartet wird entsteht ein
gesundheitsgefährdender Lärmpegel. Falls dieser Betrieb unvermeid-
bar ist, muss Gehörschutz getragen werden.