ATEX
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GA03107_001_C0 - 10/2016 - © Leybold
VORSICHT
Sofern nur das Innere der Pumpe (Prozessseite) für den Einsatz mit explo-
sionsfähiger Atmosphäre zertifiziert ist, darf die Pumpe selbst nicht in
explosionsgefährdeten Bereichen installiert und betrieben werden.
Außenseite der Pumpe: Zoneneinteilung
Bereiche in denen explosionsfähige Atmosphären (Gase, Dämpfe oder Nebel)
in der Luft auftreten können, werden entsprechend der Häufigkeit und Dauer
des Auftretens einer explosiven Atmosphäre in drei Zonen unterteilt. Diese
Zonen werden als Zone 0, 1, und 2 bezeichnet.
Die Definitionen für diese Zonen sind in Anhang I der «Atex Richtlinie
(Richtlinie 99/92/EG) zur Verbesserung des Gesundtheitschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefähr-
det werden können» beschrieben.
Hinweise, zur Einteilung der Bereiche mit explosionsfähiger Atmosphäre in die
drei Zonen, werden in der Richtlinie 99/92/EG und dem zugehörigen Leit-
faden (COM (2003) 515) zusammen mit der europäischen Norm EN 60079-
10 (Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche - Teil 10:
Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche) gegeben. Zusätzlich finden
sich in der Richtlinie 99/92/EG und dem zugehörigen Leitfaden weitere
Informationen zur Explosionsvermeidung und zum Explosionsschutz.
Diese Informationen lassen sich von der EU Internet-Seite herunterladen.
Zündtemperaturen von Gasen/Dämpfen
Die Pumpen eignen sich nur für Anwendungen, in denen potenziell explosive
Gas- und Dampfmischungen eine Zündtemperatur von über 200 °C (T3) oder
135 °C für T4 aufweisen.
Die Zündtemperaturen von Gasen und Dämpfen (manchmal auch Selbst-
entzündungs temperatur genannt) können den Sicherheits datenblättern ent-
nommen werden.
Die Pumpe ist nicht geeignet zum Betrieb in potentiell explosiven Gas-
mischungen, in denen die Sauerstoffkonzentration über 21 Prozent liegt oder
wenn reaktionsfähige, aggressive oder korrosive Gase vorhanden sind.