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F Instandhaltung Des Fahrzeuges; Betriebssicherheit Und Umweltschutz; Sicherheitsvorschriften Für Die Instandhaltung - Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung

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F Instandhaltung des Fahrzeuges

1

Betriebssicherheit und Umweltschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach
den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden.
F
Jegliche Veränderung am Flurförderzeug -insbesondere der Sicherheitseinrichtun-
gen- ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförder-
zeuges verändert werden.
M
Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren
und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu
verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den
geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht
Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung.
Nach Beendigung der Prüfungen, Reinigungs- und Wartungsarbeiten müssen die im
Abschnitt 14 "Anfängliche Prüfung und Prüfung nach größeren Reparaturarbeiten
oder Änderungen" aufgeführten Verfahren durchgeführt werden.
2
Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung
Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung an den Flurförder-
zeugen darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden.
Die Service-Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben ge-
schulte Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungs-
vertrages mit dem zuständigen Service-Stützpunkt des Herstellers.
Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmit-
tel nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken
muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen aus-
geschlossenwerden. Arbeiten unter angehobener Lastaufnahme dürfen nur durchge-
führt werden, wenn diesemit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist.
Z
Anhebepunkte siehe Kapitel B.
Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten
gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheits-
maßnahmen zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei
batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen wer-
den. Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder
Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen.
M
Wird das Flurförderzeug mit Wasserstrahl oder Hochdruckreiniger gesäubert, müs-
sen vorher alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt
werden, denn Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen. Eine Reinigung mit
Dampfstrahl ist nicht zugelassen.
F
Den Motor abstellen und den Zündschlüssel entfernen, bevor irgendwelche Türen
oder Hauben geöffnet oder Abdeckungen entfernt werden. Wartungs- und Repara-
turarbeiten dürfen erst durchgeführt werden, nachdem sich der Motor abgekühlt hat.
F 1

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