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Lastaufnahmemittel; Veränderungen Der Betriebsanforderungen; Schutzgeräte - Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung

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Elektrische Anlage: 12-Volt-Anlage mit Starterbatterie und Drehstromgenerator mit
integriertem Regler. Eine Anlaßwiederholsperre verhindert Fehlbedienung beim Star-
ten und eine Sicherheitsschaltung gestattet das Starten des Motors nur in Neutral-
stellung des Fahrtrichtungshebels. Für Dieselmotoren ist eine Schnellvorglüheinrich-
tung
eingebaut,
Zündsystem für schnelles, problemloses Starten des Motors. Der Motor wird mit dem
Zünd-/Anlaßschalter abgestellt.
2.2

Lastaufnahmemittel

Hubgerüst: Die Fahrzeuge sind mit neigbar gelagerten, teleskopierenden Freisicht-
hubgerüsten ausgerüstet. Hinter den Profilen des Hubgerüstes (3) angeordnete Hub-
zylinder (1) heben den Innenmast. Über die Lastketten (2) mit Rollenumlenkung wird
gleichzeitig der Gabelträger (13) angehoben. Die Lastgabel (14) ist am Gabelträger
verstellbar angebracht. Einstellbare Seitenrollen und Gleitstücke fangen bei einseitig
gelagerter Last den Seitendruck am Gabelträger auf.
Beim Zweifach-Teleskophubgerüst (ZT) erfolgt der Hub nur durch Ausfahren des In-
nenmastes. Beim Zweifach-Zweihub-Hubgerüst (ZZ) und beim Dreifach-Zweihub-
Hubgerüst (DZ) wird zuerst der Gabelträger mit Lastketten von einem kurzen, mittig
angeordneten Zylinder angehoben und somit der erste Hub ohne Veränderung der
Fahrzeughöhe ermöglicht (Sonderfreihub). Erst danach wird der Innenmast ausge-
fahren.
Anbaugeräte: Eine Ausrüstung mitmechanischen und hydraulischen Anbaugeräten
ist möglich (Zusatzausstattung).
2.3
Veränderungen der Betriebsanforderungen
Sollte sich der Betrieb Ihres Frontstaplers ändern, so daß zusätzliche Einrichtungen
wie Beleuchtung, Kabine oder Hilfshydraulik, Seitenschieber usw. erforderlichwer-
den, dürfen nur offiziell zugelassene Zusatzeinrichtungen oder Hilfsanlagen benutzt
werden. Lassen Sie sich von Ihrem nächsten Depot oder Vertreiber bezüglich Verän-
derungen des Betriebs oder der Lasthandhabungsverfahren beraten, die Änderun-
gen des Gabelstaplers oder der Zusatzgeräte erforderlich machen würden. Unter kei-
nen
Umständen
Ursprungszustand des Gabelstaplers, Mast oder der Zusatzeinrichtungen vorgenom-
men werden.
WICHTIG
Wenn der Frontlader abgeändert oder mit anderen Zusatzgeräten als den ursprüng-
lich gelieferten verwendet wird, müssen neue Leistungsschilder im Fahrerhaus ange-
bracht werden, und in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsbereichs ist eine er-
neute Übereinstimmungserklärung nach der Direktive für Maschinen 98/37/EEC
(abgeändert) erforderlich.
2.4
Schutzgeräte
Außer dem Fahrerschutzdach werden auch der Batterietrennschalter und der
Schlüsselzündschalter als Sicherheitsvorrichtungen klassifiziert.
Batterie-Trennschalter: Wenn der Batterietrennschalter in erhöhter Position ist, ist
die Batterie angeschlossen und der Gabelstapler ist betriebsbereit. Die Batterie ist
isoliert, wenn der Batterietrennschalter eingedrückt ist.
Schlüsselbetriebener Zündschalter: Die Entnahme des Zündschlüssels durch ei-
nen befugten Fahrer bei Verlassen des Gabelstaplers verhindert das Bedienen des
Gabelstaplers durch eine unbefugte Person. Der Fahrer darf den Zündschlüssel nicht
an eine andere unbefugte Person aushändigen.
B 4
Treibgasmotoren
dürfen
unbefugte
haben
ein
kontaktloses
Zusätze
oder
elektronisches
Modifizierungen
am

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