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Inspektion - Jungheinrich DFG 316 Betriebsanleitung

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Inspektion

Allgemeines
Um den sicheren Betrieb des Gabelstaplers sicherzustellen, muß sichere Funktion
und Betriebszustand beibehalten werden. Daher ist es notwendig, den Gabelstapler
durch Inspektionen und Tests zu überwachen. Die Inspektionen und Tests müssen
vom Benutzer arrangiert und von unter "Definitionen von Iinpektoren" spezifizierten
Personen durchgeführt werden.
Testnachweise müssen in einem Gabelstapler-Logbuch aufgezeichnet werden.
Es ist notwendig, daß der Inspektor die Tests objektiv ausführt, und daß die Ausstel-
lung oder Nicht-Ausstellung eines Testzertifikats nicht durch betriebliche oder verwal-
tungsbedingte Überlegungen beeinflußt wird.
Notwendige Einstellungen oder Reparaturen müssen sofort ausgeführt werden.
Unfallverhütungsvorschriften sind gesetzliche Vorschriften, die für den Betreiber (d.
h. Staplerfahrer) rechtlich bindend sind. Nichteinhaltung kann zivil- oder strafrechtlich
belangbar sein.
Definitionen von Iinpektoren
Routineinspektor: Eine Person mit ausreichend Kenntis des bestimmten Gabel-
staplers, um deutliche Schäden identifizieren zu können.
Erfahrener Techniker: Eine Person, die aufgrund ihres beruflichen Hintergrunds
und Erfahrung ausreichend Kenntnis des bestimmten Gabelstaplertyps hat und mit
den relevanten Vorschriften zureichend vertraut ist, um Abweichungen vom korrek-
ten Zustand feststellen zu können (speziell ausgebildete Personen).
Ingenieursexperte: Ein Ingenieur mit ausreichend Kenntnis des Designs, der Kon-
struktion und Wartung des bestimmten Gabelstaplertyps sowie der relevanten Vor-
schriften und Normen, der in der Lage ist, den sicheren Betrieb festzustellen, um wei-
terhin sicheren Einsatz zu gewährleisten.
Anfängliche Prüfung und Prüfung nach größeren Reparaturarbeiten oder Än-
derungen
Bevor ein neuer oderweitreichend reparierter oder veränderter Gabelstapler in Be-
trieb genommen wird, muß er inspiziert und getestet werden. Diese Insektion, die
eine Prüfung der Unterlagen einschließt, besteht aus einer Sichtprüfung und Verifi-
zierung der Funktionen und Wirksamkeit.
Die Inspektionen und Tests umfassen:
– Prüfung der Stapleridentifizerung, einschließlich Beschilderung;
– Prüfung der Bestandteile und Ausrüstung auf Schäden, Korrosion oder andere
Mängel;
– Funktionstest der Mechanismen;
– Prüfung der Sicherheitsanlagen, Abstände, Fehlen von Blockierungsrisiken usw.;
– Lasttest, entweder mit Nennlast oder tatsächlicher Kapazität in Übereinstimmung
mit den relevanten nationalen rechtlichen Anforderungen;
– Zusatzeinrichtungen.
Inspektion vor Betrieb
Vor dem Betrieb muß der Gabelstapler von einem Routineinspektor untersucht wer-
den. Im allgemeinen ist diese Inspektion ein Funktionstest des Gabelstaplers, eine
Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel und die Inspektion aller Zusatzeinrichtungen.
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