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Instandhaltung Des Fahrzeuges; Betriebssicherheit Und Umweltschutz; Sicherheitsvorschriften Für Die Instandhaltung - Jungheinrich DFG 6 70 Betriebsanleitung

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F Instandhaltung des Fahrzeuges
1

Betriebssicherheit und Umweltschutz

Die in diesem Kapitel aufgeführten Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen nach
den Fristen der Wartungs-Checklisten durchgeführt werden.
f
Jegliche Veränderung am Flurförderzeug -insbesondere der Sicherheitseinrichtun-
gen- ist verboten. Auf keinen Fall dürfen die Arbeitsgeschwindigkeiten des Flurförder-
zeuges verändert werden.
m
Nur Original-Ersatzteile unterliegen unserer Qualitätskontrolle. Um einen sicheren
und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten, sind nur Ersatzteile des Herstellers zu
verwenden. Altteile und ausgetauschte Betriebsmittel müssen sachgerecht nach den
geltenden Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden. Für den Ölwechsel steht
Ihnen der Ölservice des Herstellers zur Verfügung.
Nach Durchführung von Prüfungen und Wartungstätigkeiten müssen die Tätigkeiten
des Abschnitts „Wiederinbetriebnahme" durchgeführt werden (siehe Kapitel F).
2
Sicherheitsvorschriften für die Instandhaltung
Personal für die Instandhaltung: Wartung und Instandsetzung der Flurförderzeuge
darf nur durch sachkundiges Personal des Herstellers durchgeführt werden. Die Ser-
vice - Organisation des Herstellers verfügt über speziell für diese Aufgaben geschulte
Außendiensttechniker. Wir empfehlen daher den Abschluß eines Wartungsvertrages
mit dem zuständigen Service-Stützpunkt des Herstellers.
Anheben und Aufbocken: Zum Anheben des Flurförderzeuges dürfen Anschlagmit-
tel nur an den dafür vorgesehenen Stellen angeschlagen werden. Beim Aufbocken
muß durch geeignete Mittel (Keile, Holzklötze) ein Wegrutschen oder Abkippen aus-
geschlossen werden. Arbeiten unter angehobener Lastgabel dürfen nur durchgeführt
werden, wenn diese mit einer ausreichend starken Kette abgefangen ist.
Reinigungsarbeiten: Das Flurförderzeug darf nicht mit brennbaren Flüssigkeiten
gereinigt werden. Vor Beginn der Reinigungsarbeiten sind sämtliche Sicherheits-
maßnahmen zu treffen, die Funkenbildung (z.B. durch Kurzschluß) ausschließen. Bei
batteriebetriebenen Flurförderzeugen muß der Batteriestecker herausgezogen wer-
den. Elektrische und elektronische Baugruppen sind mit schwacher Saug- oder
Druckluft und nichtleitendem, antistatischem Pinsel zu reinigen.
m
Wird das Fahrzeug mit Wasser oder Hochdruckreiniger gesäubert, müssen vorher
alle elektrischen und elektronischen Baugruppen sorgfältig abgedeckt werden, denn
Feuchtigkeit kann Fehlfunktionen hervorrufen.
Eine Reinigung mit Dampfstrahl ist nicht zugelassen.
Nach der Reinigung sind die im Abschnitt „Wiederinbetriebnahme" beschriebenen
Tätigkeiten durchzuführen.
F 1

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