Informationen für den Betreiber
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Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
2.4
Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über beste-
hende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Stellen Sie
sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Personal verstanden und
beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehbarer
Fehlgebrauch'
Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
Bedienungshinweise
Reinigungs- und Wartungshinweise
–
Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informationen des
Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
–
Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebsanweisungen.
–
Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden,
insbesondere die Reinigung nach jeder Anwendung.
–
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß berät,
insbesondere über die Anwendungsarten, mögliche Risiken und die Be-
dienung des Geräts.
2.5
Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf Seite 14.
2.6
Transport, Montage und Aufstellung
Das Gerät wird durch Fachunternehmen geliefert und durch den eigenen
Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kundendienst
montiert und aufgestellt.
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung der elektrischen Voraussetzungen
am Aufstellort sowie für die Einhaltung des vorgeschriebenen Wasserdrucks
und der zulässigen Kühlwassertemperatur verantwortlich, siehe
2.6.2 Aufstellort.