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Sicherheits- Und Unfallverhütungs-Bestimmungen - Gaspardo RENATA MARISA Gebrauch Und Wartung

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DEUTSCH
2.2 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-
BESTIMMUNGEN
Das Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.
Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:
• GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entste-
hen.
• ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs- und
Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheit entstehen
können.
• VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtiger Dur-
chführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schäden
entstehen können.
Zur Vervollständigung der einzelnen Gefahrenstufen werden
nachstehend einige Situationen und spezifi sche Defi nitionen be-
schrieben, die einen direkten Einfl uß auf Maschine oder Personen
ausüben können.
• GEFAHRENBEREICH: Jeder Bereich innerhalb bzw. in der Nähe
der Maschine, wo die Anwesenheit einer Person eine Gefahr für
deren Sicherheit und Gesundheit bedeutet.
• GEFÄHRDETE PERSON: Jede Person, die sich vollkommen
oder teilweise innerhalb eines Gefahrenbereichs befi nde.
• BEDIENUNGSPERSONAL: Die Person oder die Personen, die
mit der Installation, dem Betrieb, der Einstellung, der Wartung,
der Reinigung, der Reparatur und dem Transport der Maschine
beauftragt sind.
• KONSUMENT: Der Konsument ist jene Person, Behörde oder
Firma, die die Maschine gekauft oder gemietet hat und vorhat,
diese für den vorgesehenen Zweck zu nützen.
• FACHPERSONAL: Als Fachpersonal werden jene Personen ver-
standen, die über eine, zur Reparatur und Wartung der Maschine
nötige, berufl iche Ausbildung verfügen und daher imstande sind,
bei Eingriffen an der Maschine die mit diesen Tätigkeiten einher-
gehenden Gefahren und Risiken zu beurteilen und zu vermeiden.
• GENEHMIGTE SERVICESTELLE: Die genehmigte Service-
stelle ist jenes Unternehmen, welches von der Herstellerfi rma
gesetzlich dazu berechtigt wurde, sowohl den technischen Kun-
dendienst, als auch sämtliche Wartungs-und Reparaturarbeiten
an der Maschine, die sich zur Beibehaltung ihres einwandfreien
Betriebs als nötig erweisen sollte, zu übernehmen.
Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungen
aufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt an
die Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfi rma. Die
Herstellerfi rma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgend
beschriebenen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmun-
gen nicht beachtet werden.
Allgemeine Vorschriften
1) Während der Verwendung, der Wartung, der Reparatur, des
Handlings oder der Einlagerung der Maschine ist die geeignete
persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.
2) Jeder Eingriff zum Zwecke der Wartung, der Einstellung und Rei-
nigung darf nur erfolgen, wenn die Maschine sich auf dem Boden
(unter standsicheren Bedingungen) befi ndet, die Zapfwelle und
der Motor der Zugmaschine ausgeschaltet sind, die Handbremse
angezogen und die Zündschlüssel abgezogen sind.
3) Bei Nachteinsätzen oder im Falle beeinträchtigter Sichtverhältnis-
se ist die Beleuchtungsanlage der Zugmaschine zu verwenden.
4) Die Maschine darf nur von einem einzigen Bediener verwendet
werden. Eine von den genannten Verwendungszwecken abwei-
chende Verwendung wird als unsachgemäß erachtet.
102 - DE
GEBRAUCH UND WARTUNG
5) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführt und
an der Sämaschine angebracht sind.
6) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit den Hinwei-
sen geben in knapper Form Anweisungen zur Vermeidung von
Unfällen.
7) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- und Unfall-
verhütungsvorschriften genauestens zu beachten.
8) Niemals sich bewegende Teile anfassen.
9) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur bei abgestelltem
Motor und blockiertem Schlepper durchgeführt werden.
10) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf der Maschi-
ne zu befördern.
11) Es ist strengstens verboten, den Schlepper bei angekuppelter
Maschine von Personal ohne Führerschein, von unerfahrenem
Personal oder von Personal, das sich nicht in einwandfreiem
Gesundheitszustand befi ndet, führen zu lassen.
12) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbst
alle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch auf ihre
Unversehrtheit prüfen.
13) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen, daß
sich im Wirkungskreis derselben keine Personen, insbesondere
Kinder und Haustiere aufhalten und daß man über eine optimale
Sicht verfügt.
14) Geeignete Arbeitskleidung tragen. Flatternde Kleidungsstücke
sind absolut zu vermeiden, da sich diese in den sich drehenden
und bewegenden Teilen der Maschine verfangen können.
15) Vor der Verwendung der Maschine sicherstellen, dass alle
Sicherheitsvorrichtungen perfekt funktionieren und korrekt
angeordnet sind; Im Falle von Beschädigungen oder Defekten
austauschen. Im Falle von Abnutzungserscheinungen ist der
unverzügliche Austausch erforderlich.
16) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungen und
deren Funktionen vertraut zu machen.
17) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alle Schutzvor-
richtungen vollständig, angebracht und in Sicherheitsposition sind.
18) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten, die
in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.
19) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen und ohne
Behälterabdeckungen ist streng verboten.
20) Während der Arbeit kann die Maschine eine Staubaufwirbelung
bewirken. Es empfi ehlt sich die Verwendung von Zugmaschinen,
deren Kabinen über mit Filtern ausgestattete Belüftungssysteme
verfügen oder von entsprechenden Systemen zum Schutz der
Atemwege wie etwa Staubschutzmasken oder Filtermasken.
21) Kontrollieren, ob die Maschine während des Transports be-
schädigt wurde. Sollte dies der Fall sein, unverzüglich den
Hersteller darüber in Kenntnis setzen.
22) Die Maschine muss von Fremdmaterialien frei gehalten werden
(Abfall, Werkzeug, sonstige Gegenstände), die das Funktionie-
ren der Maschine beeinträchtigen oder dem Bediener Schaden
zufügen könnten.
23) Vor dem Verlassen des Schleppers das an die Hubvorrichtung
angekuppelte Gerät absenken, den Motor abstellen, die Fest-
stellbremse ziehen und den Zündschlüssel aus der Steuertafel
ziehen. Sicherstellen, daß sich niemand den Chemikalien nähern
kann.
24) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
25) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtige Montage und
Einstellung der Sämaschine prüfen; den perfekten Maschinen-
zustand kontrollieren und sicherstellen, daß die Verschleißteile
sich in gutem Zustand befi nden.
26) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
27) Immer bei guter Sicht arbeiten.
28) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung von
erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem Fachper-
sonal durchzuführen.
cod. G19503482

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