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BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Instandhaltung
werden. Alle Schutzeinrichtungen müssen wieder
ordnungsgemäß angebracht sein.
Achtung!
Es muß in jedem Fall verhindert werden, daß Schmutz
oder andere Verunreinigungen in das Hydrauliksystem
gelangen können. Sauberkeit ist bei der Instandhaltung
von Hydraulikanlagen von allergrößter Bedeutung.
Bei Arbeiten - insbesondere an der Hydraulikanlage -
nur faserfreie Putzlappen verwenden.
Beim Umgang mit Öl ist darauf zu achten, daß kein Öl in das
Erdreich oder in das Kanalnetz gelangt.
Altöle, Altfette und öl- bzw. fetthaltige Putzlappen sind um-
weltverträglich zu entsorgen. Bio-Öle und Mineralöle müssen
getrennt entsorgt werden. Aus Gründen der Entsorgung und
des erforderlichen Fachwissens, empfehlen wir, Inspektions-
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durch den RUTH-
MANN-Service oder durch von uns autorisiertes Personal
ausführen zu lassen.
Hinweis
Bei Nichtbeachten von Vorschriften und Sicherheitsdaten-
blättern und daraus entstehenden Schäden erlischt jeglicher
Gewährleistungsanspruch.
Neben den nachstehenden Ausführungen sind insbesondere
auch die Sicherheitshinweise des Kapitels 1.2 zu beachten.
Für bestimmte Instandhaltungsarbeiten (z. B. Funktionsprüfungen) ist der
Betrieb des Steigers erforderlich. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht
geboten. Nach Abschluß der Arbeit ist der Steiger ggf. für weitere Instand-
haltungsarbeiten wieder außer Betrieb zu nehmen und entsprechend zu si-
chern.
Verplombte Baugruppen sind nur von dem RUTHMANN-Service zu öffnen.
Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an diesen Baugrup-
pen dürfen nur durch den RUTHMANN-Service oder durch von uns autori-
siertes Personal ausgeführt werden.
RUTHMANN-Steiger
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TBR200
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