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BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Allgemeines
Begriffe
RUTHMANN-Steiger
Bedienpersonal
Grundstellung
Transportstellung
Ausleger
Träger / Hubarm
®
Rüssel
Arbeitsbühne
(Lastaufnahmemittel)
Max. Tragfähigkeit
Zul. Personenzahl
RUTHMANN-Steiger
®
Fahrbare Hubarbeitsbühne, die dafür
vorgesehen ist, Personen zu Arbeits-
plätzen zu befördern, an denen von
der Arbeitsbühne aus Arbeiten ver-
richtet werden.
Eingewiesene, mindestens 18 Jahre
alte, im Besitz ihrer vollen körperli-
chen und geistigen Fähigkeiten befin-
denden Personen, die im Besitz der
erforderlichen Fahrerlaubnis sind, die
für Inbetriebnahme, Betrieb, Reini-
gung,
Transport der fahrbaren Hubarbeits-
bühne zuständig sind.
Fest definierte Ausgangsposition des
Ruthmann-Steigers. Position, in der
die Arbeitsbühne zugänglich ist.
Fest definierte Position, in der der
Ruthmann-Steiger
gebracht wird.
Tragkonstruktion, die es ermöglicht
die Arbeitsbühne an eine gewünschte
Arbeitsposition zu bewegen.
Teleskopierbarer
(Trägersystem) zwischen Turm und
Rüssel.
Verbindungsarm
zwischen Trägersystem und Arbeits-
bühne.
Tragkonstruktion, die unter Last in
eine Arbeitsposition gebracht werden
kann und von der aus Arbeiten ausge-
führt werden können.
Zulässige Belastung der Arbeitsbüh-
ne.
Zulässige Anzahl von Personen in der
®
TBR200
„tägliche"
Inspektion,
zum
Einsatzort
Verbindungsarm
(Bühnen-Hubarm)
und
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