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6.5.4
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Bedienung
Auslegerbewegungen
Auslegerbewegungen sind nur zulässig, wenn der Steiger ordnungsgemäß
abgestützt ist.
Gefahr!
Durch Steigerbewegungen können andere Personen
gefährdet, Sachgegenstände und der Steiger selbst be-
schädigt werden. Der Steiger kann durch Anstoßen z. B.
an Gegenstände so beschädigt werden, daß die Sicher-
heit der Personen in der Arbeitsbühne nicht mehr ge-
währleistet ist. Funktionswichtige Bauteile (z. B. Lager-
bolzen, Hydraulikbauteile, etc.) können beschädigt oder
abgerissen werden, welches zu schweren Unfällen füh-
ren kann. Das Bedienpersonal hat bei allen Bewegungen
des Steigers darauf zu achten, daß es sich und andere
Personen nicht gefährdet! Das Anstoßen des Ruthmann-
Steigers an ein Hindernis / Gegenstand, das Anstoßen
der Arbeitsbühne und das Anstoßen des Auslegersys-
tems ist verboten! Steigerbewegungen sind nur zuläs-
sig, wenn der Arbeitsbereich einzusehen ist. Das betrifft
auch den Bereich unter der Arbeitsbühne.
Voraussetzung:
• Ruthmann-Steiger ordnungsgemäß abgestützt.
Am Bedienpult leuchten bei ordnungsgemäßer Abstützung folgende Kon-
trolleuchten:
Komponente
Kontrolleuchte, rot
„Grundstellung"
Kontrolleuchte,
„Stütze links vorne"
„Stütze links hinten"
„Stütze rechts vorne"
„Stütze rechts hinten"
RUTHMANN-Steiger
Bewegung/Anzeige
Ausführung
leuchtet
leuchten
Die Aufstell-Neigung des Steigers ist
mit der Dosenlibelle zu kontrollieren!
®
TBR200
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