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Hinweise Für Den Betreiber / Unternehmer; Unterweisung / Einweisung - Ruthmann Steiger TBR200 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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0.2
0.2.1
0-4
Allgemeines
Hinweise für den Betreiber / Unternehmer
Hinweis
Neben den hier genannten Hinweisen sind insbesondere
auch die Hinweise des Kapitels 1 zu beachten.
• Die Betriebsanleitung des Steigers ist vom Betreiber / Unternehmer, je
nach Einsatz, um die Betriebsanweisung(en), aufgrund bestehender na-
tionaler Vorschriften (z. B. Unfallverhütung), zu ergänzen.
• Der Betreiber / Unternehmer trägt dafür Sorge, daß das Bedienpersonal
des Ruthmann-Steigers die erforderlichen Dokumente zur Kenntnis
nimmt.
• Nur geschultes, unterwiesenes Personal einsetzen. Es muß vom Unter-
nehmer ausdrücklich mit dem Bedienen des Ruthmann-Steigers beauf-
tragt sein. Der Auftrag zum Bedienen muß schriftlich erteilt sein. Die Zu-
ständigkeiten des Personals für das Bedienen, Inspektion, Wartung und
Instandsetzen sind klar festzulegen.
• Die Verantwortung für das Bedienen des Steigers ist festzulegen. Das
Ablehnen sicherheitswidriger Anweisungen Dritter ist dem Verantwortli-
chen zu ermöglichen.

Unterweisung / Einweisung

• Als Betreiber / Unternehmer sind Sie verpflichtet das Bedienpersonal
über bestehende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften sowie über
vorhandene Sicherheitseinrichtungen an dem Ruthmann-Steiger zu in-
formieren und zu unterweisen.
• Das Bedienpersonal muß die Unterweisung verstanden haben und be-
achten. Hierdurch soll ein sicherheits- und gefahrenbewußtes Arbeiten
erreicht werden. Die Einweisung auf den Ruthmann-Steiger ist vom Be-
dienpersonal schriftlich zu bestätigen.
RUTHMANN-Steiger
®
TBR200
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr

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