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Sicherheitshinweise; Grundregeln - Ruthmann Steiger TBR200 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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1.2
1.2.1
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Verwendungszweck und

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise
Gefahr!
Durch die bloße Inbetriebnahme oder Handhabung kann
eine Gefährdung entstehen. Selbst bei Beachtung aller
Vorschriften sind Restgefahren nicht auszuschließen.
Hinweis
Neben den hier im Kapitel „Sicherheit" aufgeführten Sicher-
heitshinweisen sind auch die, in den nachfolgenden Anlei-
tungskapiteln eingefügten, speziellen Sicherheitshinweise zu
beachten.

Grundregeln

• Vor jeder Inbetriebnahme muß das Fahrzeug auf die Verkehrs- und Be-
triebssicherheit überprüft werden!
• Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden.
• Sicherheitseinrichtungen müssen vor Inbetriebnahme und während des
Betriebes schnee- und eisfrei gehalten werden.
• Die Betriebsanleitung des Ruthmann-Steigers ist zu beachten.
• Beachten Sie neben den Hinweisen dieser Betriebsanleitung auch die
gesetzlichen und allgemein gültigen Sicherheits- und Unfallverhütungs-
Vorschriften für den betreffenden Einsatz des Ruthmann-Steigers!
• Die Betriebsanleitung des Fahrgestellherstellers ist zu beachten!
• Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrswege sind die gesetzlichen Be-
stimmungen zu beachten!
• Wird bei seitlich ausgeschwenkter Arbeitsbühne der Ausleger und/oder
die Arbeitsbühne im Verkehrsbereich von Straßenfahrzeugen niedriger
als 4,5 m über Flur abgesenkt, so ist der Bereich unter der Arbeitsbühne
und dem Ausleger zu sichern.
• Mit der Bedienung dürfen nur Personen betraut werden, die:
− eingewiesen sind und dieses schriftlich bestätigt haben,
− mindestens 18 Jahre alt sind,
− in Besitz ihrer vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sind,
− im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
RUTHMANN-Steiger
®
TBR200
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