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Steigerbetrieb - Ruthmann Steiger TBR200 Betriebs- Und Wartungsanleitung

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1.2.4
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Verwendungszweck und
Sicherheitshinweise
• Der Fahrer muß die Fahrbahn und den zu durchfahrenden Raum über-
blicken können.
• Fahrten mit dem Ruthmann-Steiger über weitere Strecken dürfen nur in
Transportstellung des Steigers und mit unbesetzter Arbeitsbühne erfol-
gen. Der Transport von Material und Gütern in der Arbeitsbühne ist ver-
boten. Im Fahrbereich dürfen sich keine Hindernisse befinden.
• Auf ein weiches Anfahren und Abbremsen achten. Schlagartige und
ruckartige Fahrbewegungen sind verboten.
• Bei Berg- oder Talfahrt und Querfahrten zum Hang sind plötzliche Kur-
venfahrten zu vermeiden.
• Im Gefälle niemals auskuppeln und schalten! Das Fahrverhalten sowie
die Lenk- und Bremsfähigkeit werden durch den hohen Lastschwerpunkt
beeinflußt. Daher auf ausreichende Lenk- und Bremsfähigkeit achten!
• Ausreichenden Abstand von Böschungen, Gräben usw. halten.
• Bei Durchfahren von Unterführungen, Brücken u. ä. ist die Fahrzeughö-
he zu beachten.
• Bei Kurvenfahrten ist, bedingt durch den hinteren Überhang des Fahr-
zeuges, auf das seitliche Ausschwenken des Hecks zu achten!
• Bei Ausfall des Fahrantriebes den Ruthmann-Steiger gemäß Betriebs-
anleitung des Fahrgestellherstellers abschleppen.

Steigerbetrieb

• Die Bedienpersonen haben bei allen Bewegungen des Ruthmann-
Steigers darauf zu achten, daß sie sich und andere Personen nicht ge-
fährden.
• Bei „Ein-Mann-Betrieb" sind die Fahrerhausfenster zu schließen und die
Fahrerhaustüren abzuschließen.
• Die Arbeitsbühne darf nur über den dafür bestimmten Zugang bestiegen
oder verlassen werden.
• Die zulässige Tragfähigkeit der Arbeitsbühne darf nicht überschritten
werden.
• Wir empfehlen während des Betriebs des Steigers in der Arbeitsbühne
Sicherheitsgurte anzulegen.
• Bei Einsatz einer Motorsäge muß sich, ab zwei Personen in der Arbeits-
bühne, gemäß GBG 1 „Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten" und UVV
4.2 §3 „Gartenbau, Obstbau und Parkanlagen" der Gartenbau-Berufsge-
nossenschaft, ein Trenngitter zwischen dem Motorsägenführer und der /
den anderen Person(en) befinden.
RUTHMANN-Steiger
- Umsturzgefahr! -
®
TBR200
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