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1.4
BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Verwendungszweck und
Sicherheitshinweise
Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung des Bedienpersonals ist je nach
Einsatzfall des Ruthmann-Steigers anzupassen.
Ist es durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, daß
das Bedienpersonal Unfall- oder Gesundheitsgefahren ausgesetzt ist, so
hat das Bedienpersonal eine geeignete persönliche Schutzausrüstung zu
tragen. Diese muß während des gesamten Einsatzes in einem ordnungs-
gemäßen Zustand gehalten werden.
Wir empfehlen, um die Sicherheit zu erhöhen, während des Steigerbetriebs
in der Arbeitsbühne Sicherheitsgurte anzulegen.
Die, für die Schutzausrüstung gültigen, gesetzlichen Vorschriften sind zu
beachten!
RUTHMANN-Steiger
®
TBR200
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