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Ruthmann Steiger TBR200 Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 23

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BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Allgemeines
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Beschaffenheit des Ruthmann-
Steigers regelmäßig durch einen Sachkundigen prüfen und dokumen-
tieren zu lassen. Wir empfehlen Ihnen auf unseren PRÜFUNGS-
SERVICE zurückzugreifen und gemäß BGR 500 - 2.10 „Betreiben von
Hebebühnen", jährlich eine Sachkundigenprüfung nach BGG 945
„Prüfen von Hebebühnen" durch den RUTHMANN-Service ausführen
zu lassen. So dokumentieren Sie gegenüber dem Bedienpersonal, Ihren
Mitarbeitern oder Kunden, daß Sie gemäß § 3 „Gefährdungsbeurteilung"
Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung einen „Sachkundigen-geprüften"
Ruthmann-Steiger zur Verfügung stellen.
Eigenmächtige Veränderungen, Umbauten, die Unwirksammachung von
Sicherheitseinrichtungen, Verstellung von Sicherheitsventilen und unsach-
gemäße Bedienung entbinden uns von jeglicher Haftung. Die am Ruth-
mann-Steiger angebrachte Beschilderung ist zu beachten.
Rufen Sie uns an, mailen oder faxen Sie uns. Zur Beantwortung von Fra-
gen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bei Rückfragen, Schriftverkehr
und vor allem bei Ersatzteilbestellungen geben Sie bitte stets Typ und Fab-
riknummer des Ruthmann-Steigers mit an.
Wir wünschen gute Fahrt!
Postfachadresse:
RUTHMANN-Steiger
Ruthmann GmbH & Co. KG
Postfach 12 63
D-48705 Gescher-Hochmoor
Tel.: +49 (0) 28 63 - 204-0
Fax: +49 (0) 28 63 - 204-212
e-mail: info
ruthmann.de
@
www.ruthmann.de
®
TBR200
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