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BA.D.10-26554-11-10-TAB-jr
Allgemeines
Notsteuerung
Abstützbasis
Minimalabstützung
Gefahrenbereich
Arbeitsbereich
Sachverständiger
Sachkundiger
(befähigte Person)
RUTHMANN-Steiger
Zusätzliche Steuereinrichtung (Not-
steuereinrichtung) am Steigerunter-
bau, die ausschließlich dem Notablaß
oder Wartungszwecken dient.
Auf die Abstützvariante bezogene
Stützweite des Ruthmann-Steigers.
Hintere Abstützung vertikal im Fahr-
zeugprofil bis Bodenkontakt ausge-
fahren. Vordere Abstützung beliebig.
Wahlweise kann die Abstützung nur
mit den hinteren Stützen, als auch mit
allen vier Stützen erfolgen.
Bereich am oder im Umfeld des
Ruthmann-Steigers, in dem eine oder
mehrere Person(en) einer Gefähr-
dung ausgesetzt ist/sind.
Bereich, in dem die Personen von der
Arbeitsbühne aus, gemäß der Ausle-
gung des Ruthmann-Steigers unter
Einhaltung der zulässigen Lasten und
Kräfte, unter normalen Betriebsbedin-
gungen (Betrieb Steiger) Arbeiten
verrichten können. Ggf. kann der
Ruthmann-Steiger mehrere Arbeitsbe-
reiche haben.
Personen, die aufgrund ihrer fachli-
chen Ausbildung und Erfahrungen
besondere Kenntnisse auf dem Ge-
biet der Hubarbeitsbühnen haben und
mit den einschlägigen staatlichen Ar-
beitsschutzvorschriften,
tungsvorschriften und allgemein aner-
kannten Regeln der Technik (z. B.
DIN-Blätter, EN-Blätter) vertraut sind.
Sie sollen den Ruthmann-Steiger prü-
fen und gutachtlich beurteilen können.
Personen, die aufgrund ihrer fachli-
chen Ausbildung und Erfahrungen
ausreichende Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hubarbeitsbühnen haben
und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften,
hütungsvorschriften
®
TBR200
Unfallverhü-
Unfallver-
und
allgemein
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