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Bestimmungsgemäße Verwendung - Judo BIOQUELL-K Einbau- Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Installation und die Nutzung der Wasse-
renthärtungsanlage unterliegen jeweils den
geltenden nationalen Bestimmungen.
Neben der Betriebsanleitung, den im Ver-
wenderland und an der Einsatzstelle gelten-
den verbindlichen Regelungen zur Unfall-
verhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu enthärtende Wasser muss der eu-
ropäischen Trinkwasserverordnung ent-
sprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer Qua-
lität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit dem
Hersteller / Lieferer Rücksprache zu halten!
Die Wasserenthärtungsanlage ist für den
Einsatz im kalten Trinkwasser bis zu einer
Umgebungstemperatur von maximal 30°C
(86°F) geeignet.
Sie ist nach dem neuesten Stand der Tech-
nik und den anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln in Deutschland hergestellt.
Die Wasserenthärtungsanlage darf aus-
schließlich wie in der Betriebsanleitung be-
schrieben genutzt werden. Eine andere
oder darüber hinausgehende Nutzung gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nicht-
bestimmungsgemäßer Verwendung und bei
Nichtbeachtung der Gefahrensymbole und
Sicherheitshinweise. Für hieraus resultie-
rende Schäden haftet der Hersteller / Liefe-
rer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwen-
der.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch das Beachten der Betriebsan-
leitung.
Vor einer Nutzung der Wasserenthärtungs-
anlage außerhalb der in der Betriebsanlei-
tung aufgeführten Einsatzgrenzen ist unbe-
dingt mit dem Hersteller / Lieferer Rückspra-
che zu halten.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
JUDO BIOQUELL-K
Die Wasserenthärtungsanlagen sind nur in
technisch einwandfreiem Zustand sowie be-
stimmungsgemäß, sicherheits- und gefah-
renbewusst unter Beachtung der Be-
triebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend beseiti-
gen lassen!
Um das Abwasser im Betrieb und auch bei
einem eventuellen Defekt der Anlage sicher
ableiten zu können, sind die in Kapitel "An-
forderungen an den Einbauort" gemachten
Angaben genau einzuhalten!
ACHTUNG
(siehe Kapitel "Sicherheitshinweise und Ge-
fahren bei Nichtbeachtung")
Mit dem Abwasser wird das verbrauchte Re-
generiersalz aus den Enthärtersäulen ent-
fernt. Es darf daher nicht zum Bewässern
von Pflanzen oder zu ähnlichen Zwecken
verwendet werden.
Vorsicht bei abgenommener Abdeckhaube!
Gefahr durch bewegliche Teile.
Für DVGW-geprüfte Enthärtungsanlagen
wird der Einsatzbereich in der DIN 1988 Teil
2 Abs. 8.3.2 festgelegt. Entsprechend der
Norm bestehen für diese Wasserenthär-
tungsanlagen keine Einschränkungen hin-
sichtlich des Einsatzbereiches. Die Kapazi-
tät des Enthärters ist so ausgelegt, dass so-
wohl das gesamte Wasser für ein Ein- oder
Mehrfamilienhaus, als auch entsprechende
Teilwassermengen für Warmwasser, für
Schwimmbad, für Waschmaschine und Ge-
schirrspülautomat teilenthärtet werden kön-
nen.

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