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Wichtige Hinweise Für Zuluft-/Abgassysteme - Atag i Zone-Serie Bedienungsanleitung

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Bei einer raumluftabhängigen Betriebsweise (Geräteklasse B), muss ein Umbau
durch Austausch des konzentrischen Anschlusstückes gegen die Artikel
RA10T0P0 (Adapter 80/80) und DFL080KU (Luftfilter) erfolgen. Mit Umbau ändert
sich sich die Schutzart nach EN60529 auf IPX0D (werkseitig IPX4D).
Schornsteinnutzung:
Es darf keine Verbrennungsluft über einen bestehenden Schornsteinschacht angesaugt
werden, wenn Öl-Feuerstätten oder Feuerstätten für feste Brennstoffe angeschlossen waren
oder wenn eine Staubbelastung durch brüchige Schornsteinfugen zu erwarten ist.
8.8.1
Wichtige Hinweise für Zuluft-/Abgassysteme
Systemzertifizierung
Die Gas-Brennwertgeräte der i Zone-Serie und die darauf abgestimmten Zuluft- und
Abgassysteme bieten alle nur denkbaren Aufstellungsvarianten für eine raumluftabhängige
und raumluftunabhängige Betriebsweise.
Eine Systemzertifizierung von Feuerstätte und Abgasanlage nach der Gasgeräterichtlinie
90/936/EWG liegt vor. Die gemeinsame Zulassung von Abgassystem und Wärmeerzeuger ist
durch die entsprechende CE-Nummer dokumentiert: 0063BT3195.
Kennzeichnung
Die Abgasanlage ist werkseitig mit einem entsprechenden
Aufkleber versehen (siehe Bild 8.8.1.a). Eine zusätzliche
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut
für Bautechnik ist nicht erforderlich.
Dimensionierung
Alle erforderlichen Informationen für die Dimensionierung der Abgasanlagen und der maximal
zulässigen Baulängen finden Sie in die Tabelle 8.8.2.a.
Eine separate feuerungstechnische Bemessung nach DIN EN 13384-1 ist nicht erforderlich.
Abstände zu anderen Bauteilen
Die maximale Oberflächentemperatur der Abgasführung von 70°C wird nicht überschritten.
Abstände zu brennbaren Bauteilen gemäß TRGI müssen daher nicht eingehalten werden.
Ein Berührungsschutz nach DIN18160-1 ist nicht erforderlich. Abweichende Vorschriften der
einzelnen Bundesländer sind zu beachten.
Information an den Bezirksschornsteinfegermeister
Da sich die Bestimmungen der einzelnen Bundesländern unterscheiden und oftmals auch
regionale Besonderheiten zu beachten sind, muss sich das Vertragsinstallationsunternehmen
vor Beginn der Arbeiten mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister absprechen.
Es wird empfohlen, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfegermeisters mit einem Formblatt
aktenkundig zu machen.
Einleitung von Kondensat
Bei der Projektierung von Gas-Brennwertanlagen muss unter bestimmten Voraussetzungen
der Einbau einer Neutralisationsanlage mit berücksichtigt werden. Auf die örtlichen
Bestimmungen der kommunalen Abwasserbehörde und das ATV-Merkblatt M251 ist hierbei
zu achten.
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NUR FÜR ANERKANNTE FACHHANDWERKER
Bild 8.8.1.a

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