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Wichtige Hinweise Für Zuluft-/Abgassysteme - Atag E22S Montageanleitung

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6.7.1
Wichtige Hinweise für Zuluft-/Abgassysteme
Die Brennwertkesel der E-Serie und die darauf abgestimmten Zuluft-/Abgassysteme
bieten alle nur denkbaren Aufstellungsvarianten für raumluftabhängige und
raumluftunabhängige Betriebsweise.
Eine Systemzertifizierung von Feuerstätte und Abgasanlage nach Gasgeräterichtlinie
90/936/EWG liegt vor. Die gemeinsame Zulassung von Abgassystem und Gerät sind
durch die entsprechende CE-Nummer dokumentiert:
Die Teile der Abgasanlage sind werksseitig mit entsprechenden Aufklebern versehen.
Eine zusätzliche DIBt-Zulassung des Abgassystems ist nicht notwendig.
Die unterschiedlichen Werkstoffe (PPs, Alu, Edelstahl) der ATAG-Abgasleitungen
können miteinander kombiniert werden.
Die Abgasabführung durch Unterdruck kann auch durch eine Abgasleitung nach DIN
18160 erfolgen. Hierbei ist die DIN 4705 die Berechnungsgrundlage zur
Dimensionierung der Abgasleitung.
Eine Übersicht der maximalen Baulängen der ATAG-Abgassysteme können der Seite
19 entnommen werden. Eine Berechnung nach DIN 4705 ist nicht erforderlich.
Unterschiedliche Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern wie auch regional
oft voneinander abweichende Handhabungen bezüglich der Reinigungs- und
Kontrollöffnungen, sollten zum Anlass genommen werden, diesbezügliche Fragen
grundsätzlich
abzuklären.
Die maximale Oberflächentemperatur inklusive Abgasführung von 70°C wird nicht
überschritten. Abstände zu brennbaren Bauteilen gemäß TRGI müssen daher nicht
eingehalten werden; Ein Berührungsschutz nach DIN18160-1 ist nicht erforderlich.
Abweichende Vorschriften der einzelnen Bundesländer sind zu beachten.
Bei Gas-Brennwertgeräten ist das ATV-Merkblatt A251 sowie die örtlichen
Bestimmungen der kommunalen Abwasserbehörde für die Kondensateinleitung zu
beachten und der Einbau einer Neutralisationsanlage (siehe ATAG-Lieferprogramm)
einzuplanen bzw. vorzunehmen.
Um das in den Abgasleitung anfallende Schwitzwasser ordnungsgemäß abzuführen,
müssen folgende Steigungen bzw. Gefälle der waagrechten Leitungsteile unbedingt
eingehalten werden:
Waagrechte Abgasleitung und Außenwandanschluss: 3° (5cm/m) Gefälle zum Gerät
Zuluftführung von außen: 1° (2cm/m) Steigung zum Gerät
Für die Planung, Installation und den Betrieb der Abgasanlage müssen zwingend
nachfolgend genannte Unterlagen beachtet werden:
-
Montageanleitung des Herstellers
-
DVGW-TRGI
-
Feuerungsverordnung der Bundesländer
-
Bauordnungen der Bundesländer
-
Kehr- und Überprüfungsordnungen der Bundesländer
-
ATV-Merkblatt M251
-
DIN 18160-1
Detaillierte Beispiele der verschiedenen Lösungen für Zuluft-/Abgassysteme finden
Sie in der separaten Unterlagen ATAG Monopass.
Diese Unterlage wird ständig überarbeitet und den neuesten Bestimmungen
angepasst, wobei sich nicht mit Sicherheit ausschließen lässt, dass Verordnungen
Gültigkeit erhalten, die bei der Druckregelung nicht bekannt waren.
0063BR3405, 0063AS3538, 0063AU3110 und 0063BQ3021.
mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister vorher
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