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8.3
Füllwasserqualität
In den meisten Fällen kann eine ZH-Installation gemäß den national gültigen Vorschriften mit
Trinkwasser befüllt werden und eine Behandlung dieses Wassers ist nicht notwendig.
Zur Vermeidung einer Beschädigung des Kessels muss jedoch geprüft werden, ob die Qualität
des Füllwassers den Anforderungen der Tabelle 8.3.a entspricht.
Sollte das Füllwasser diesen Anforderungen nicht entsprechen, ist es notwendig, das Wasser
entsprechend zu behandeln (VDI 2035).
Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn bei der Installation der Anlage
nicht gespült wird bzw. die Füllwasserqualität nicht den ATAG-Anforderungen
entspricht (siehe Tabelle 8.3.a).
Nehmen Sie im Falle von Unklarheiten bzw. Abweichungen immer vorab
Verbindung mit ATAG auf. Ohne vorhergehende schriftliche Vereinbarung/
Freigabe erlischt die Gewährleistung.
Installation:
-
Die Benutzung von Grundwasser, entmineralisiertem Wasser und destilliertem Wasser ist
nicht erlaubt (eine Erklärung dieser Begriffe finden Sie auf der nächsten Seite).
-
Wenn sich die Trinkwasserqualität innerhalb der Grenzen der Werte in Tabelle 6.4.a.
bewegt, kann bei der Installation der Anlage mit dem Spülen begonnen werden.
-
Während dieser Spülung müssen Reste von Korrosionsprodukten (Magnetit),
Montagematerial, Schneidöl und sonstigen unerwünschten Produkten entfernt werden.
-
Die Anwendung eines Filters ist eine weitere Möglichkeit, Schmutz zu entfernen. Der
Filtertyp muss den anlagenspezifischen Anforderungen und der Verschmutzungsart
entsprechen. ATAG empfiehlt den Einsatz eines Filters. Dabei sollte man darauf achten,
dass das gesamte Leitungssystem mit in Betracht gezogen wird.
-
Vor Inbetriebnahme muss man die ZH-Installation gut entlüften. Siehe diesbezüglich das
Kapitel Inbetriebnahme.
-
Wenn eine regelmäßige Wassernachfüllung erforderlich ist (>5% pro Jahr), dann besteht
ein anlagenseitiges Problem, das von einem anerkannter Fachhandwerker behoben
werden muss. Regelmäßiges Hinzufügen von frischem Wasser fügt Sauerstoff und Kalk
hinzu, wodurch Ablagerungen entstehen.
-
Wenn Antifrostschutzmittel oder sonstige Zusätze benutzt werden, muss die
Füllwasserqualität regelmäßig gemäß den Herstellerangaben kontrolliert werden.
-
Inhibitoren dürfen nur nach Rücksprache mit ATAG und deren schriftliche Bestätigung
verwendet werden.
-
Die Verwendung solcher Mittel ist zu protokollieren.
NUR FÜR ANERKANNTE FACHHANDWERKER
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