Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Maßnahmen Zum Erreichen Sicherer Betriebsperioden; Protokollierung Der Betriebsweise; Maßnahmen Beim Erreichen Der Theoretischen Nutzungsdauer D; Montage Und Inbetriebnahme - Hadef 62/05 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Elektro- kettenzug
Inhaltsverzeichnis
5.5
Maßnahmen zum Erreichen sicherer Betriebsperioden
Die EG-Maschinenrichtlinie fordert Schutzmaßnahmen zur Gefahrenvermeidung an Hebezeugen infolge
Materialermüdung
und
Betriebsperioden (S.W.P.) festgelegt.
5.5.1
Angabe der theoretischen Nutzungsdauer D
Der Hersteller oder Lieferant des Serienhebezeuges ist verpflichtet, die theoretische Nutzungsdauer D in der
Betriebsanleitung zu dokumentieren. Für HADEF- Elektrokettenzüge entnehmen Sie diese aus der folgenden
Tabelle.
Theoretische Nutzung D (h)
Triebwerkgruppen
Lastkollektiv/ Faktor
Zeile
des
Belastungsspektrums
leicht 1 / L1
1
K = 0,5
3
(Km
= 0,125 = 0,5
1
mittel 2 / L2
2
0,5 ≤ K ≤ 0,63
3
(Km
= 0,25 = 0,63
2
schwer 3 / L3
0,63 ≤ K ≤ 0,8
3
3
(Km
= 0,5 = 0,8
)
3
sehr schwer 4 / L4
0,8 ≤ K ≤ 1
4
3
(Km
= 1 = 1
)
4
5.5.2

Protokollierung der Betriebsweise

Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass die wirkliche Betriebsweise des Kettenzugs protokolliert und
mindestens einmal jährlich im Prüfbuch dokumentiert wird.
Erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Betriebsweise nicht, ist dies nicht möglich oder erfolgt diese nur
durch Schätzung, so muss die Generalüberholung (GÜ) spätestens nach 10 Betriebsjahren erfolgen.
5.5.3
Beurteilung der sicheren Betriebsperiode (S.W.P.)
Der für die Inspektion des Serienhebezeuges verantwortliche Sachkundige muss bei jeder wiederkehrenden
Prüfung prüfen, ob die Nutzung des Serienhubwerks noch innerhalb der S.W.P. erfolgt.
5.5.4
Maßnahmen beim Erreichen der theoretischen Nutzungsdauer D
1. Der Unternehmer hat den Kettenzug mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu nehmen.
2. Abweichend zu Punkt 1 ist ein Weiterbetrieb zulässig, wenn durch einen Sachverständigen
a) festgestellt worden ist, dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen, und
b) die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind. Die Bedingungen sind in das Prüfbuch
einzutragen.
3. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen nach Punkt 2 b) beim Weiterbetrieb
eingehalten werden.
6

Montage und Inbetriebnahme

6.1

Lieferzustand

Den Kettenzug erhalten Sie, falls nicht anders festgelegt, bei Lieferung mit angebauter
eingezogener Kette und unterem Tragmittel sowie angebautem Kettenspeicher. Zusätzlich zum Lieferumfang
erforderliche Montagen werden nachfolgend beschrieben.
Sollte bei Lieferung die Aufhängeöse, die Kette mit unterem Tragmittel bzw. der Kettenspeicher nicht am
Kettenzug montiert sein, so sind diese nach den Punkten 6.3 bis 6.5 zu montieren.
Wird der Kettenzug am Einsatzort nicht sofort montiert, so ist der Zug trocken und sauber zu lagern.
Änderungen vorbehalten
Alterung.
Deshalb
DIN FEM
1Dm
ISO
M1
800
)
400
)
200
100
wurden
folgende
Maßnahmen
1Cm
1Bm
1Am
M2
M3
M4
Theoretische Nutzung D (h)
1600
3200
6300
800
1600
3200
400
800
1600
200
400
800
15
zum
Erreichen
2m
3m
4m
M5
M6
M7
12500
25000
50000
6300
12500
25000
3200
6300
12500
1600
3200
6300
Aufhängeöse,
sicherer
5m
M8
100000
50000
25000
12500
© HADEF

Quicklinks ausblenden:

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

62/05 s62/05 e62/05 r62/05 h

Inhaltsverzeichnis