•
Bereitstellung und Bekannt machen der Betriebsanleitung
•
Durchführung der Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
•
Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen
•
Eintragung der Prüfungen im Prüfbuch und Aufbewahrung des Prüfbuches
•
Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Nutzungsdauer
Ausschließlich zuverlässiges, geschultes und beauftragtes Personal darf Arbeiten an oder mit dem Kettenzug
durchführen.
Der Unternehmer hat den sicherheitsgerechten Umgang des Personals mit dem Elektrokettenzug zu
überwachen.
5.2
Erklärung der verwendeten Sicherheitssymbole
In der vorliegenden Betriebsanleitung werden die folgenden Sicherheitssymbole verwendet. Diese Symbole
sollen den Leser vor allem auf den Text des nebenstehenden Sicherheitshinweises aufmerksam machen.
ACHTUNG
ACHTUNG
ACHTUNG
GEBOT
GEBOT
VERBOT
VERBOT
INFO
INFO
INFO
5.3
Sicherheitshinweise für den Benutzer
Achtung!
Für ein sicheres Arbeiten ist eine sorgfältige Unterweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals
in dieser Montage-, Betriebs- und Wartungsanweisung dringend erforderlich.
Vor Betriebsbeginn sind alle eventuell vorhandenen Feststelleinrichtungen zu lösen.
Bei Gefahr ist der rote Drehschalter "Not- Halt" einzudrücken.
Bei Betriebsschluss sind Lastaufnahmemittel wie Greifer oder Magnete abzusetzen, der leere Haken ist
hochzuziehen und der Kettenzug ist in Ruheposition zu fahren.
Gegebenenfalls vorhandene Feststelleinrichtungen sind einzulegen und der Drehschalter "Not-Halt"
auszuschalten.
Bei
der
Bedienung
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die behördlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die
Betriebsvorschriften für Hebezeuge.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt hierfür die UVV BGV D8 "Winden, Hub- und Zuggeräte". In anderen
Gebieten sind die folgenden Sicherheitshinweise vom Benutzer des Kettenzuges zu beachten.
Die Sicherheitshinweise 1 – 37 sind im Wesentlichen der deutschen Unfallverhütungsvorschrift BGV D8
"Winden, Hub- und Zuggeräte", Abschnitt III "Prüfung" und Abschnitt IV "Betrieb entnommen bzw. sinngemäß
wiedergegeben. Bei den Sicherheitshinweise 38 – 40 sind im wesentlichen die für den Betrieb eines
Kettenzuges zutreffenden Sicherheitshinweise der deutschen Unfallverhütungsvorschrift BGV D6 "Krane" ,
Abschnitt IV "Betrieb" aufgeführt, bzw. sinngemäß wiedergegeben.
Gelten für den Unternehmer oder den Betrieb andere nationale Vorschriften für den Kettenzugeinsatz, so
behalten die nachstehenden Hinweise ihre Gültigkeit, sofern sie zu den nationalen Vorschriften nicht in
ausdrücklichem Widerspruch stehen.
Änderungen vorbehalten
Mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Geräte und Material
Mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen durch eine schwebende Last
Mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Personen durch elektrische Spannung
Bedienungsanweisung beachten
Vor Arbeiten vom Netz trennen
Allgemeines Verbotszeichen in Verbindung mit Text
Personentransport verboten
Nützliche Zusatzinformationen, Hinweise und Anwendungstipps
zur umweltgerechten Lagerung bzw. Entsorgung der Geräte und ihrer Inhaltsstoffe
zur umweltgerechten Lagerung bzw. Entsorgung von Altölen und anderen Flüssigkeiten
und
Wartung
des
Kettenzuges
sind
die
11
Sicherheitsvorschriften
© HADEF
z.
B.