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Außerbetriebnahme; Schaltpläne; Schützsteuerung - Hadef 62/05 Betriebs- Und Wartungsanleitung

Elektro- kettenzug
Inhaltsverzeichnis
11
Außerbetriebnahme
Um Maschinenschäden oder lebensgefährliche Verletzungen bei der Außerbetriebnahme der Geräte zu
vermeiden, sind folgende Punkte unbedingt zu beachten:
Alle Arbeitsschritte zur Außerbetriebnahme der Geräte sind zwingend in der angegebenen Reihenfolge
durchzuführen.
Sichern Sie zunächst den Arbeitsbereich für die Außerbetriebnahme weiträumig ab.
Lesen Sie auch das Kapitel "Allgemeine Sicherheitshinweise"
Achten Sie auf die umweltgerechte Entsorgung der Betriebsmittel.
11.1
Vorübergehende Außerbetriebnahme
Maßnahmen wie oben. Lesen Sie auch das Kapitel "Lagerung und Transport"
11.2
Endgültige Außerbetriebnahme/ Entsorgung
Maßnahmen wie oben. Nach Demontage ist für eine umweltgerechte Entsorgung der Geräte und evtl.
Inhaltsstoffe zu sorgen.
Produkt
Gehäuse, Kettennuss, Kette, Aufhängeöse,
Motoren, Getriebe, Haken
Bremsbeläge, Rutschkupplung
Deckel, Kettenführung
Schmierstoffe
Kabel, Gehäuse, Stecker, Hängetaster
Elektronik- Baugruppen
Produkte mit Anstrichen sind entsprechend dem Anstrichmaterial der Wiederverwertung zuzuführen oder
unter Beachtung örtlicher behördlicher Vorschriften auf Sonderdeponien zu entsorgen.
12
Schaltpläne
12.1
Direktsteuerung
Beistellung der Unterlagen
Schaltplan für den Kettenzug
Schaltplan für das Fahrwerk
12.2
Schützsteuerung
Beistellung der Unterlagen
Schaltplan für den Kettenzug
ohne End-/ Grenzschalter
mit End-/ Grenzschalter
ohne End-/ Grenzschalter
mit End-/ Grenzschalter
Änderungen vorbehalten
Materialien
Metalle
Vielkomponenten
Kunststoffe
Öle und Fette
Gummi, PVC, Silikon, Polychlorophen
Kunststoffe, Metalle, Elektrolyte
5.56.420.00.00
5.56.420.00.01
5.56.420.00.02 für 2 x Heben/Senken
5.56.420.00.03 für 2 x Heben/Senken
5.56.420.00.04 für 2 x Heben/Senken + 2 x Fahren
5.56.420.00.05 für 2 x Heben/Senken + 2 x Fahren
Trennung der Materialien,
Zuführung zur Wiederverwertung durch
Einschmelzen
Auf Sonderdeponien unter Beachtung
örtlicher behördlicher Vorschriften
Zuführung zur Wiederverwertung
Verbrennung
Aufbereitung oder Entsorgung gemäß
Abfallbeseitungsgesetz z.B. Verbrennung
Trennung der Materialien
Zuführung zur Wiederverwertung
Auf Sonderdeponien unter Beachtung
örtlicher behördlicher Vorschriften
28
Entsorgung
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Diese Anleitung auch für:

62/05 s62/05 e62/05 r62/05 h

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