8.1.3
Wiederkehrende Prüfungen
Der Kettenzug einschließlich der Tragkonstruktion ist entsprechend den Einsatzbedingungen (Ausnutzung der
max. Tragfähigkeit, der Betriebshäufigkeit und den Umgebungsbedingungen) nach Bedarf, jährlich jedoch
mindestens einmal, durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Eine Anlage mit einer großen Betriebsstundenzahl, die noch dazu überwiegend mit Vollast arbeitet, ist häufiger
zu prüfen als beispielsweise ein Kettenzug, der nur gelegentlich zu Montagezwecken benutzt wird und für den
die einmalige Prüfung im Jahr ausreichend ist. Staubige oder aggressive Atmosphären können ebenfalls das
Prüfintervall verkürzen. Die Prüfabstände abweichend vom Maximalprüfzeitraum von 1 Jahr, sind daher unter
Berücksichtigung der Einsatzbedingungen vom Unternehmer festzulegen, im Zweifelsfall in Abstimmung mit
dem Hersteller.
Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind im Prüfbuch zu dokumentieren.
Die wiederkehrende Prüfung muss wesentlich umfassen:
•
Prüfung der Identität der Anlage mit den Angaben im Prüfbuch
•
Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß,
Korrosion und sonstiger Veränderungen
•
Prüfung der Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
•
Prüfung der Tragkonstruktion
•
Ermittlung des verbrauchten Anteils der theoretischen Lebensdauer
•
Nachprüfung, wenn sich Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, ergeben haben und diese beseitigt
sind.
Achtung!
Der Unternehmer hat den Kettenzug mit Ablauf der theoretischen Nutzungsdauer außer Betrieb zu
nehmen. Ein Weiterbetrieb ist nur dann zulässig, wenn durch einen Sachverständigen festgestellt
worden ist, dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen und die Bedingungen für den
Weiterbetrieb festgelegt worden sind. Die Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für den Weiterbetrieb eingehalten werden.
8.2
Prüf- und Wartungsplan
Prüfgegenstand
Bremse
Rutschkupplung
Kette
Kettenspeicher
Hakengeschirr/ Unterflasche
Lasthaken
Aufhängeöse- haken
Steuerelemente
Hubgrenzschalter
(optional)
Kettenzug
Änderungen vorbehalten
Prüfkriterium
Funktionsprüfung
Luftspalt Bremsbelag
und Bremsnabe prüfen
Funktionsprüfung
optische Zustandsprüfung
Schmierung
Verschleißmessung
Kontrolle der Befestigung
optische Zustandsprüfung
Kontrolle der Umlenkrollenlager
Kontrolle der Lagerung
Funktion der Hakenmaulsicherung
Prüfung der Verformung und
Verschleiß
korrekte Befestigung der
Verdrehsicherung
Prüfung auf Verformung und
Verschleiß
Funktionsprüfung
Zustand der Stromzuführung und
Steuerleitung
Funktionsprüfung
Theoretische Nutzungsdauer
"Maßnahmen zum Erreichen
sicherer Betriebsperioden" siehe
Kapitel 2.4
Prüfzeitpunkte
vor der 1.
Inbetriebnahme
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22
wiederkehrende
täglich
Prüfungen
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© HADEF