Genehmigung, Frostschutz, Druckausgleich, Entlüftung
Genehmigung
Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
In Deutschland ist die Errichtung und der Umbau
dem Kaminkehrer beziehungsweise der Baube-
hörde zu melden.
In Österreich ist die Errichtung und der Umbau
beim Bürgermeister bzw. Magistrat anzuzeigen.
Bedienung nur durch eingewiesene Personen
Die Anlage darf nur von eingewiesenen Personen
bedient werden. Die Einweisung kann erfolgen
durch den Heizungsbauer oder unseren Kunden-
dienst. Lesen Sie bitte diese Bedienungsanleitung
aufmerksam, um Fehler bei Betrieb und Wartung
des Kessels sicher zu vermeiden.
Kinder sind unbedingt vom Heizraum und
Lagerraum fernzuhalten.
Frostschutz
Bleibt ein durchschnittlich gedämmtes Haus im
Winter bei tiefen Außentemperaturen länger als
fünf Tage unbewohnt, dann einmal, bei sehr tiefen
Temperaturen zweimal wöchentlich, Nachschau
halten, ob der Kessel störungsfrei in Betrieb ist.
Wenn das Gebäude im Winter längere Zeit unbe-
wohnt ist, kann dem Heizungswasser bis zu
30% Frostschutz beigemengt werden. Um den
Nachteil der geringeren Wärmekapazität und des
größeren Durchfl usswiderstands auszugleichen,
sind nur geringfügig höhere Vorlauftemperaturen
erforderlich.
Anlegefühler isolieren
Wenn die Rohrleitung im Bereich eines Anlegetem-
peraturfühlers nicht wärmeisoliert ist (zB. in extern
installierten Heizkreisgruppen), werden tiefere
Temperaturen als tatsächlich vorhanden gemessen.
Deshalb darf bei den Heizkreisvorlauffühlern die
Rohrisolierung weder ausgespart noch geschwächt
werden. Bei unisolierten Rohrsystemen ist eine
mindestens 20 mm starke Steinwolleisolierung des
Messbereichs über mindestens 20 cm Rohrlänge
erforderlich.
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Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten
Druckausgleich
Zum Druckausgleich in der Anlage ist ein Memb-
ranausgleichsgefäß mit einem Bruttoinhalt von
etwa 10% des Anlagevolumens erforderlich (siehe
Bedingungen für Garantie und Gewährleistung).
Beim Kessel PU7-15 ist bereist ein 18 Liter Ausde-
hungsgefäß installiert. Dieses reicht für übliche
Fußboden- oder Radiatoranlagen. Wenn ein
Pufferspeicher vorhanden ist, wird ein zusätzliches
Ausdehnungsgefäß erforderlich sein.
Alle Absperrorgane am Weg vom Ausgleichsgefäß
zum Kessel und am Weg zum Pufferspeicher sind
entweder als Kappenventile auszuführen oder das
Handrad bzw. der Handhebel ist von den Absper-
rorganen zu demontieren (mit Draht am Ventil
anzuhängen), damit ein versehentliches Schließen
verhindert wird.
Wenn der Druckunterschied zwischen kalter und
warmer Heizung (eventuell installierter Puffer
voll geladen) größer als 1,0 bar bei einer einge-
schossigen Heizanlage oder größer als 0,5 bar bei
einer dreigeschossigen Heizanlage ist, dann ist
das Ausgleichsgefäß zu klein und muss unbedingt
gegen ein Größeres ausgetauscht werden. Ist
kein ausreichend großes Ausgleichsgefäß instal-
liert, saugt die Anlage beim Abkühlen Luft, die
vom kalten Wasser absorbiert und zum Kessel
transportiert wird. An der Stelle mit der höchsten
Temperatur wird die Luft wieder aus dem Wasser
ausgeschieden. Dies ist im Regelfall im Heizkessel.
Ein Durchrosten der Kesselwand an diesen Luftaus-
scheidestellen ist die unvermeidliche Folge.
Entlüftung
Automatische Entlüftungsventile im Kesselvorlauf,
am höchsten Punkt des Verteilnetzes und am Puffer
oben reduzieren neben der Rostgefahr auch das
Heizkörperentlüften wesentlich.
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