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Alfa Romeo Giulia Betriebsanleitung Seite 75

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37) Für die korrekte Betriebsweise des
ABS-Systems ist es unabdingbar, dass die
Reifen an allen Rädern von identischer Marke
und Typ sowie in perfektem Zustand sind, vor
allem müssen sie dem vorgeschriebenen Typ
und Größe entsprechen.
38) Bei Reifenschlupf kann es bis zur
Aktivierung des Allradantriebs eine leichte
Verzögerung einstellen.
39) Wenn das Symbol einer Störung des
DTC-Systems eingeblendet wird, sollte sich
der Fahrer der veränderten
Fahrbedingungen bewusst sein und die
Geschwindigkeit reduzieren. Das Symbol
weist den Fahrer außerdem darauf hin,
nicht in Bereiche zu fahren, die den
Allradantrieb erfordern bzw. auf
verschneiten Straßen.
40) Das ESC-System ist selbstverständlich
nicht imstande, die physischen Gesetze oder
die durch den Zustand des Straßenmantels
erreichte Haftung zu verändern.
41) Das ESC-System kann keine Unfälle
verhindern, auch nicht diejenigen, die auf
eine zu schnelle Kurvenfahrt, auf Fahren auf
Straßen mit schlechter Bodenhaftung oder
auf Aquaplaning zurückzuführen sind.
42) Die Leistungen des ESC-Systems dürfen
nie auf eine unverantwortliche und
gefährliche Weise getestet werden: Die
Sicherheit des Fahrers, der
Fahrzeuginsassen und der anderen
Verkehrsteilnehmer darf nie in Frage
gestellt werden.
43) Für die korrekte Betriebsweise des
ESC-Systems ist es unabdingbar, dass die
Reifen an allen Rädern von identischer
Marke und Typ sowie in perfektem Zustand
sind, vor allem müssen sie dem
vorgeschriebenen Typ und Größe
entsprechen.
44) Die Möglichkeiten des ESC-Systems
dürfen den Fahrer nicht zu unnötigen und
ungerechtfertigten Risiken verleiten. Das
Fahrverhalten muss immer dem
Straßenzustand des Untergrunds, den
Sichtverhältnissen und dem Verkehr
angemessen sein. Die Verantwortung für die
Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
45) Für die korrekte Betriebsweise des
TC-Systems ist es unabdingbar, dass die Reifen
an allen Rädern von identischer Marke und Typ
sowie in perfektem Zustand sind, vor allem
müssen sie dem vorgeschriebenen Typ und
Größe entsprechen.
46) Die Möglichkeiten des TC-Systems
dürfen den Fahrer nicht zu unnötigen und
ungerechtfertigten Risiken verleiten. Das
Fahrverhalten muss immer dem
Straßenzustand des Untergrunds, den
Sichtverhältnissen und dem Verkehr
angemessen sein. Die Verantwortung für die
Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
47) Das TC-System ist nicht imstande, die
physikalischen Gesetze oder die durch den
Zustand des Straßenbelags erreichte
Haftung zu verändern.
48) Das TC-System kann keine Unfälle
verhindern, die auf eine zu schnelle
Kurvenfahrt, Fahren auf Straßen mit
schlechter Bodenhaftung oder auf
Aquaplaning zurückzuführen sind.
49) Die Möglichkeiten des TC-Systems
dürfen nie auf unverantwortliche und
gefährliche Weise getestet werden: Die
eigene Sicherheit und die Dritter dürfen nie
gefährdet werden.
50) Das PBA-System ist nicht imstande, die
physikalischen Gesetze oder die durch den
Zustand des Straßenbelags erreichte
Haftung zu verändern.
51) Das PBA-System kann keine Unfälle
verhindern, die auf eine zu schnelle
Kurvenfahrt, Fahren auf Straßen mit
schlechter Bodenhaftung oder auf
Aquaplaning zurückzuführen sind.
52) Die Möglichkeiten des
Bremsassistenten PBA dürfen nie auf
unverantwortliche und gefährliche Weise
getestet werden: Die Sicherheit des Fahrers,
der Fahrzeuginsassen und der anderen
Verkehrsteilnehmer darf nie gefährdet
werden.
53) Das HSA-System (Berg-Anfahrhilfe) ist
keine Feststellbremse, daher darf das
Fahrzeug nicht verlassen werden, ohne dass
die Feststellbremse betätigt, der Motor
abgestellt und der erste Gang eingelegt sind,
sodass das Fahrzeug unter
Sicherheitsbedingungen abgestellt wird
(siehe hierzu die Angaben in den Abschnitten
„Beim Parken" im Kapitel „Anlassen und
Fahren").
54) Bei niedrigen Gefällen (unter 8 %)
könnte sich die Hill Start Assist bei
beladenem Fahrzeug oder Anhängerbetrieb
(wo vorgesehen) nicht aktivieren und eine
geringe rückwärtige Bewegung verursachen,
was ein Risiko eines Aufpralls auf ein
anderes Fahrzeug oder Hindernis darstellen
könnte. Die Verantwortung für die
Verkehrssicherheit obliegt immer und
überall dem Fahrer.
55) AST ist ein Fahrassistenzsystem, das
jedoch den Fahrer nicht seiner Verantwortung
für ein sicheres Fahren enthebt.
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