13. Wichtige Hinweise für den Betreiber
-Bedienungsanleitung für den Betreiber-
13.1 Der Holzkessel ist nur zur Verbrennung von Scheit-
oder Rundhölzern geeignet, keinesfalls für Müllver-
brennung, wie Abfälle, Papier und Karton.
13.2 Die Scheit- und Rundhölzer werden in Längsrichtung
in den Kessel-Füllraum eingebracht, dabei muß auf
die volle Ausnutzung der Laderaumlänge besonders
geachtet werden.
13.3 Kein nasses Holz zur Verbrennung verwenden. Das
Holz sollte abgelagert sein (Feuchtegehalt max. 25%),
die entspricht einer Lagerzeit von ca. 2 Jahren bei
geschützter Lagerung.
Bei geringerem Wärmebedarf, z.B. in der Übergangs-
zeit, im Nachtbetrieb und im Warmwasserbetrieb sind
lange Stillstandszeiten und geringere Abgastemperatu-
ren möglich. Dies kann Kondensatbildung und Vertee-
rung fördern.
Heizkessel dann nur mit der nötigen Brennstoffmenge
füllen! Nicht überladen !
13.4 Während des Heizbetriebes müssen die Kesseltüren
geschlossen bleiben.
13.5 Nur gut abgelagertes Buchen-, Eichen-, Obstbaum-
oder sonstiges Scheitholz mit max. 25% Feuchte
lassen einen kontinuierlichen Betrieb, unter Voraus-
setzung einer einwandfreien Kesselinstallation mit
Pufferspeicher, zu. Es sind hierbei die regionalen
Festlegungen im Bereich der 1.BImSchV vom März
2010 und deren Durchführungsverordnungen zu be-
achten.
13.6 Für eine saubere und effiziente Verbrennung ist der
Betrieb des Kessels unter Vollast empfohlen.
d.h. die Gesamtanlage sollte nicht überheizt werden,
beim Nachlegen von Brennstoff muß auf den aktuel-
len Energiebedarf der Anlage und des Puffers
Rücksicht genommen werden. Falls der Puffer gefüllt
ist, soll erst dessen Wärme verwendet werden und zu
einem späteren Zeitpunkt der Holzkessel wieder
geschürt werden.
13.7 Eine regelmäßige Reinigung und Pflege des
Heizkessels sowie des Zubehörs erhöhen die Lebens-
dauer und die Betriebssicherheit und sind zwingend
erforderlich.
13.8
Wartung und Überprüfung der Überwachungs- und
Regelinstrumente, des Heizkessels und der Abgasan-
lage müssen mindestens einmal jährlich durch eine
Fachfirma vorgenommen werden.
20100827
13.9
Brennstoff-Durchmesser:
ab einem Durchmesser von ca. 14 cm sollte das Holz
einmal gespaltet werden, ab ca. 20 cm sollte das
Holz dreimal gespaltet werden.
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