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Vorschriften Und Richtlinien; Installation Und Inbetriebnahme - Ferro UVW 24 KMB Installations-/Betriebs- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2.6
Für den Heizbetrieb ist eine Mindestumlaufwasser-
menge erforderlich, die abhängig von der einge-
stellten Geräteleistung ist. Die Temperatursprei-
zung aufgrund der Umlaufwassermenge soll 40 K
nicht überschreiten. In sogenannten Zweirohran-
lagen ist dazu installationsseitig in möglichst
großer Entfernung zum Gerät ein Bypass oder,
bei Verwendung von Thermostatventilen, mindes-
tens ein Dreiwegethermostatventil vorzusehen
(siehe Darstellung Seite 6).
2.7
Die maximale Geräteleistung für Heizbetrieb kann
über ein Potentiometer in der Geräteelektronik-
platine voreingestellt werden.Die modulierende
Betriebsweise erfolgt demnach zwischen der
minimalen Geräteleistung und der eingestellten
Maximalleistung.
2.8
Der Temperaturwächter unterbricht den Feuer-
ungsautomaten bei Überschreiten einer fest
eingestellten Temperatur von 90°C und schaltet
den Wasserheizer selbständig nach einer wesent-
lichen Temperaturänderung (Unterschreitung von
80°) wieder ein. (Umwälzpumpe läuft an.)
2.9
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer schaltet den
Wasserheizer bei Überschreiten einer fest einge-
stellten Temperatur von 110°C ab und verriegelt. Er
ist nur vom Fachmann unter Zuhilfenahme eines
Werkzeuges entriegelbar.
2.10
Der Wasser-Minimaldruckwächter im Heizungs-
rücklauf unterbricht den Feuerungsautomaten bei
Unterschreiten eines fest eingestellten minimalen
Druckes (0,5 bar) in der Heizungsanlage. Das
Gerät schaltet selbsttätig wieder ein, nachdem die
Anlage nachgefüllt ist (Anlagendruck größer als
1 bar).
3.

Vorschriften und Richtlinien

3.1
Installation und Inbetriebnahme des FERRO GAS
Brennwert-Kombiwasserheizers UVW 24 KMB
dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen nach
den geltenden technischen Vorschriften und
Richtlinien erfolgen.
3.2
Vor Installation der Anlage muß die Stellungnah-
me des örtlichen Gasversorgungsunternehmens
und des zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meisters eingeholt werden. Wegen der Einleitung
des Kondensates ins öffentliche Abwassernetz
WEINNN
i
st die Stellungnahme der zuständigen örtlichen
Behörde (Bauamt, Wasserwirtschaftsamt) einzuho-
len.
Für die Installation und den Betrieb des Gerätes
3.3
sind in Ausführung des Energieeinsparungs-
gesetzes
- die HeizungsanlagenVerordnung (HeizAnlVO)
- die Heizungsanlagen-Betriebsverordnung sowie
- die Verordnung zum Bundesimmissionsschutz-
gesetz (BImSchV)
zu beachten und anzuwenden.
Bezüglich des Aufstellungsortes sind die Heizraum-
richtlinien bzw. in den Länderbauordnungen die
"Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von
zentralen Heizräumen und ihrer Brennstoffräume"
sowie die Technischen Regeln für Gas-Installationen
(DVGW-TRGI) zu beachten und anzuwenden.
Für den gasseitigen Anschluß und Betrieb sind die
3.4
"Technischen Regeln für Gasinstallationen" (DVGW
TRGI) sowie gegebenenfalls weitergehende Auflagen
durch das örtliche GVU zu beachten und anzuwen-
den.
Für den Abgasanschluß sind zu beachten und
3.5
anzuwenden:
- DVGW-TRGI
- FeuVO Feuerungsverordnungen der Länder
- DIN 18160 Hausschornsteine, Anforderungen,
Planung und Ausführung
Bezüglich der Kondensateinleitung ins öffentliche
3.6
Abwassernetz sind in Abstimmung mit der örtlich
zuständigen Behörde die Empfehlungen des ATV-
Merkblattes M 251 zu beachten.
Für die Elektroanschlüsse und Prüfungen gelten die
3.7
einschlägigen VDE-Vorschriften, insbesondere
- VDE 0100
- VDE 0700.
Darüberhinaus sind die örtlichen EVU-Vorschriften
zu beachten.
Ferner sind zu beachten:
DIN 4701
Heizungen - Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden
DIN 4751
Wasserheizungsanlagen - Sicherheitstechnische
Ausrüstung
UVW24KMB
11

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