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Vorschriften Und Richtlinien - Ferro FK 2.100 M Installations-/Betriebs- Und Bedienungsanleitung

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Code - Grenze:
(nur durch eine zugelassene Fachfirma
umzuprogrammierende Parameter!)
- drücken Sie gleichzeitig die MODE und die STEP-Taste
und halten Sie diese gedrückt
- geben Sie jetzt mit Hilfe der "+" und "-" Taste 56 ein
- drücken Sie die STORE-Taste, die Anzeige blinkt kurz
- nun können Sie alle Tasten loslassen
- drücken Sie die MODE-Taste, die Parameter sind jetzt
bis F einstellbar und können mit der STEP-Taste
durchlaufen werden. Durch drücken der Tasten „+" und
„-" kann der durch die letzten beiden Ziffern angezeigte
Wert geändert werden. Dieser Wert wird erst nach
drücken der STORE-Taste aktiv.
- nach 15 min. springt das Gerät automatisch aus der
"Code-Grenze" zurück in den Normalbetrieb
ZIFFER 1
ZIFFER 3 & 4
= Anzeigewert
5
Sollwert Wassererwärmer
6
Heizgrenze (+15 bis +30 °C)
7
Schaltdifferenz (5 bis 15 K)
8
Wiederanlaufsperre ((0 - 30) x 10 sec.)
9
Nachlauf Heizungspumpe (3 - 99 min.)
A
Betriebsart Heizung/ Warmwasser
3. Stelle 0: Raumthermostat
3. Stelle 1: Außenfühler
4. Stelle 0: Wasserweiche
4. Stelle 1: Ladepumpe
4. Stelle 2: inverse Wasserweiche
b
max.Lüfter-Drehzahl Heizbetrieb
(10-60) x 100 U/min.
C
max. Lüfter-Drehzahl Warmwasser-
wärmeladung (10 - 60) x 100 U/min.
d
min. Lüfter-Drehzahl
(5 - 60) x 100 U/min.
E
Außenfühlerkorrektur + / -3 K
F
Bus-Adresse
-1 nichts angeschlossen
0 Sollwertrechner angeschlossen
1 FERRO MATIC angeschlossen
G
Modullationslaufzeit zwischen Grund-
und Vollast (10 bis 60 sec.)
H
max. Abgastemperatur (60 bis 120 °C)
12
FK 2
3.

Vorschriften und Richtlinien

Installation und Inbetriebnahme des FERRO KONDENS
Brennwertkessels dürfen nur durch zugelassene Fachbe-
triebe nach den geltenden technischen Vorschriften und
Richtlinien erfolgen.
Vor dem Einbau des Brennwertkessels und der Abgas-
anlage muß die Stellungnahme/Genehmigung des örtli-
chen GVU und des zuständigen Bezirksschornsteinfe-
germeisters eingeholt werden.
Die Einleitung des Kondensates ist mit der zuständigen
örtlichen Behörde (Bauamt, Umweltamt, Wasserwirt-
schaftsamt) abzustimmen.
Für die Installation und den Betrieb des Brennwert-
Wandkessels sind die Ausführungen
·
Des Energieeinsparungsgesetzes
·
Die Heizungsanlagenverordnung
·
Die Heizungsanlagen-Betriebsverordnung
·
Die aktuelle BImschV
zu beachten und einzuhalten.
Für den Abgasanschluß und die Verbrennungsluft-
versorgung gelten die Regelungen der
·
TRGI 96
·
FeuVO der jeweiligen Bundesländer
·
DIN 18160 Hausschornsteine
Für den Aufstellungsraum sind die
·
Heizraumrichtlinien der jew. Landesbauordnung
·
Die Feuerungsrichtlinie
·
Die TRGI 96 und weiter Forderungen des
örtlichen GVU
zu beachten.
Für die ordnungsgemäße Ableitung des Kondensates in
das öffentliche Abwassernetz ist in Abstimmung mit der
zuständigen Behörde die Empfehlungen des ATV Merk-
blattes M 251 zu beachten.
Für die Elektroanschlüsse und Prüfungen gelten die ein-
schlägigen VDE Vorschriften, insbesondere
·
VDE 0100
·
VDE 0700
Desweiteren gelten die Vorschriften des örtlichen EVU.
Alle Heizungsanlagen, die von den vorgenannten Normen
abweichen, sind für eine sicherheitstechnische Überprü-
fung unter den gegebenen Betriebsbedingungen bei einer
zuständigen technischen Überwachungsorganisation
anzumelden.
ANINNN

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Diese Anleitung auch für:

Fk 2.200 mFk 2.250 mFk 2.150 m

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