Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Installations-Und Betriebshinweise; Verwendungsmöglichkeit; Vorschriften, Richtlinien Und Grenzwerte; Geräteaufbau - Bauteilenachweis - Ferro Turbo FH 27 T Installation Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

3. Installations-und Betriebshinweise

3.1 Verwendungsmöglichkeit
Heißwassererzeuger der Type FERRO TURBO sind Warm-
wassererzeuger mit einer höchstzulässigen Vorlauftem-
peratur von 95°C, für den Einbau in Heizungsanlagen nach
DIN 4751 Blatt 1 und 2 als offene oder geschlossene
Heizungsanlagen für die Verfeuerung von Stückholz.
Bei der Installation sind, soweit nicht besonders vermerkt,
nachstehende Vorschriften zu beachten:
a.)
DIN 4751 Teil 1 Heizungsanlagen; Sicherheitstech-
nische Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit
Vorlauftemperaturen bis 110°C.
b.)
DIN 4751 Teil 2 Sicherheitstechnische Ausrüstung
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen 110°C,
offene und geschlossene Heizungsanlagen bis
348 kW mit thermostatischer Absicherung.
c.)
DIN 18160 Feuerungsanlagen Hausschornsteine
d.)
DIN 3440 Temperaturregler und Temperaturbe-
grenzungseinrichtungen für Wärmeerzeugungs-
anlagen.
e.)
DIN 57116 Elektrische Ausrüstung von Feuerungs-
anlagen.
f.)
DIN 4705 Berechnung von Schornsteinanlagen
DIN 4759 Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere
Energiearten.
g.)
DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden.
h.)
VDE 0722 Bestimmungen für die elekrische Ausrü-
stung von nicht elektrisch beheizten Wärmgeräten
für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke.
i.)
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von Stark-
stromanlagen mit Nennspannung unter 1000 V.
k.)
TRD 701 Dampfkesselanlagen mit Dampferzeugern
TRD 721 Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküber-
schreitung.
l.)
Heizungsanlagenverordnung
m.) 1.BImSchV

3.2 Anzeige- und Erlaubnispflicht

Für die Einrichtung und den Betrieb einer Heizkesselanlage
ist gemäß §10 der Heizkesselverordnung eine Erlaubnis bei
der zuständigen Behörde unter Verwendung des entspre-
chenden Vordruckes zu beantragen. Außerdem ist gemäß
§4 ff des Bundesemmissionsschutzgesetzes in Verbindung
mit §2 oder §4 BImSchV eine Genehmigung für die Feue-
rungsanlage einzuholen.

3.3 Freistellung und Erlaubnisvorbehalt

Die Errichtung und der Betrieb bauartzugelassener Heiz-
INNH
FH..T mit Gebläse
kessel der Gruppe II (Inhalt > 10l und p < 1 bar oder
t < 120°C) mit einer Beheizungsleistung von weniger als
1 MW und einem Überdruck kleiner 32 bar (Heißwasserer-
zeuger), für die eine Bescheinigung des Erstellers darüber
vorliegt, daß die Heizkesselanlage einer Wasserdruck-
prüfung unterzogen worden ist und im übrigen den Anforde-
rungen der Heizkesselverordnung (DampfkV) entspricht, ist
gemäß §12 Abs. 4 der DampfkV unter Verwendung des
entsprechenden Vordruckes, der zuständigen Behörde
anzuzeigen.
3.4 Aufstellung/Ausrüstung
3.4.1 FERRO TURBO Heißwassererzeuger können in Hei-
zungsanlagen alleine oder mit einem anderen Heiß-
wassererzeuger integriert werden.
3.4.2 Bei geschlossenen Anlagen nach DIN 4751.2 ist ein
ausreichend dimensioniertes bauartzugelassenes
Sicherheitsventil und Ausdehnungsgefäß bauseits
vorzusehen.
3.4.3 Der gekennzeichnete Vor- und Rücklauf des Fest-
stoffheizkessels der Type FERRO TURBO ist unab-
sperrbar mit dem Vor- und Rücklauf des Primär- und
Wärmeerzeugers zu verbinden.
3.4.4 Die thermische Ablaufsicherung ist unabsperrbar an
die Kaltwasserleitung anzuschließen, der Druck in
der Kaltwasserleitung muß mindestens 2 bar und
darf maximal 10 bar betragen.
3.4.5 Bei Eigenwasserversorgung muß bei Ausfall der
Energiequelle für die Förderpumpe der FERRO
TURBO Heizkessel sofort außer Betrieb genommen
werden.
3.4.6 Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Durchfluß-
batterie für die thermische Ablaufsicherung jährlich
durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Die
thermische Ablaufsicherung muß dabei auf Funkt
ionsbereitschaft geprüft werden.
Bei festgestellten Mängeln ist eine umgehende
Instandsetzung zu veranlassen.
3.5 Geräteaufbau - Bauteilenachweis:
Prüfnachweis:
Bauartzulassungskennzeichen:
Zulässige Vorlauftemperatur: 98/110°C
Zulässiger Betriebsdruck:
Wasserseitiger Druckverlust: 6-12 mbar
Prüfnachweis für eingebaute Bauteile:
Tauchrohr GTV - 3555 - MS - R 1/2"
Temperaturregler CR 2 TR -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.983
Sicherheits-Temperaturbegrenzer LS 1 -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.883
Temperaturwächter CR 2 TR -
Bauart-Zul.-Nr. DIN TR 50.983
Abgas-Temperatur-Wächter -
Bauart-Zul.-Nr. DIN ATW 86790
02-221-575X
3 bar
5

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Turbo fh 40 tTurbo fh 50 t

Inhaltsverzeichnis