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Installationshinweise; Verwendungsmöglichkeit; Anzeige- Und Erlaubnispflicht; Aufstellung/Ausrüstung - Ferro TURBO-FT FT 18 Installation Und Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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4. Installationshinweise

4.1. Verwendungsmöglichkeit
Heizkessel der Typ FERRO TURBO sind Warmwasserer-
zeuger mit einer höchstzulässigen Vorlauftemperatur von
95°C, für den Einbau in Heizungsanlagen nach DIN 4751
Blatt 1 und 2 als offene oder geschlossene Heizungsanla-
gen für die Verfeuerung von Stückholz. Sie entsprechen der
EN 303.5 Klasse 3.
Bei der Installation sind, soweit nicht besonders vermerkt,
nachstehende Vorschriften zu beachten:
DIN 4751 Teil 1 Heizungsanlagen; Sicherheitstech-
a.)
nische Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit
Vorlauftemperaturen bis 110°C.
b.)
DIN 4751 Teil 2 Sicherheitstechnische Ausrüstung
Heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen 110°C,
offene und geschlossene Heizungsanlagen bis
350 kW mit thermostatischer Absicherung.
DIN 18160 Feuerungsanlagen Hausschornsteine
c.)
d.)
DIN 3440 Temperaturregler und Temperaturbe-
grenzungseinrichtungen für Wärme-
erzeugungsanlagen.
e.)
DIN 57116 Elektrische Ausrüstung von Feuerungs-
anlagen.
f.)
DIN 4705 Berechnung von Schornsteinanlagen
DIN 4759 Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere
Energiearten.
g.)
DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärme-
bedarfs von Gebäuden.
h.)
VDE 0722 Bestimmungen für die elektrische Ausrü-
stung von nicht elektrisch beheizten
Wärmgeräten für den Hausgebrauch und
ähnliche Zwecke.
i.)
VDE 0100 Bestimmungen für das Errichten von
Starkstromanl. mit Nennsp. unter 1000 V.
TRD 701 Dampfkesselanlagen mit Dampf-
k.)
erzeugern
TRD 721 Sicherheitseinrichtungen gegen Druck-
überschreitung.
l.)
Heizungsanlagenverordnung
m.) BImSchV 2012 und deren Durchführungs-
verordnungen
4.2.

Anzeige- und Erlaubnispflicht

Für die Einrichtung und den Betrieb einer Heizkesselanlage
ist gemäß §10 der Heizkesselverordnung eine Erlaubnis bei
der zuständigen Behörde unter Verwendung des entspre-
chenden Vordruckes zu beantragen. Außerdem ist gemäß
§4 ff des Bundesemissionsschutzgesetzes in Verbindung
mit §14 BImSchV eine Genehmigung für die Feuerungsan-
lage einzuholen.
4.3.
Aufstellung/Ausrüstung
4.3.1 FERRO TURBO Heißwassererzeuger können in
Heizungsanlagen alleine oder mit einem anderen
Heißwassererzeuger integriert werden.
17032016
Technische Änderungen, die dem Fortschritt dienen, vorbehalten
4.3.2 Bei geschlossenen Anlagen nach DIN 4751.2 ist ein
ausreichend dimensioniertes, bauartzugelassenes
Sicherheitsventil und Ausdehnungsgefäß bauseits
vorzusehen.
4.3.3 Der gekennzeichnete Vor- und Rücklauf des Fest-
stoffheizkessels der Type FERRO TURBO ist direkt
mit dem Pufferspeicher zu verbinden (beachte FER
RO-Hydraulikvorschläge).
4.3.4 Die thermische Ablaufsicherung ist unabsperrbar an
die Kaltwasserleitung anzuschließen, der Druck in
der Kaltwasserleitung muss mindestens 2 bar und
darf maximal 10 bar betragen.
4.3.5 Bei Eigenwasserversorgung muss bei Ausfall der
Energiequelle für die Förderpumpe der FERRO
TURBO Heizkessel sofort außer Betrieb genommen
werden. Die Einschaltung eines Min. Druckwächters
mit der Funktion-Absperrung wird empfohlen.
4.3.6 Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Durchfluss-
batterie für die thermische Ablaufsicherung jährlich
durch einen Sachkundigen überprüfen zu lassen. Die
thermische Ablaufsicherung muss dabei auf Funktions-
bereitschaft geprüft werden. Bei festgestellten Mängeln
ist eine umgehende Instandsetzung zu veranlassen.
4.3.7 Der Einsatz eines ausreichend dimensionierten
Puffer- speichers ist gesetzliche Vorschrift. Dadurch
wird Teillastbetrieb effektiv vermieden und energiescho-
nend ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur
Haltbarkeit Ihres Kessels geleistet.
4.3.8 Die Verwendung einer Rücklauftemperaturhoch-
haltung ist zwingend erforderlich, um den Kessel
oberhalb des Taupunktes (über 60 °C) zu betreiben.
Die ansonsten entstehende aggressive Säure führt zur
Korrosion der Kesselwandung. Bei Einsatz des
Kessels ohne ausreichende Rücklauftemperatur-
hochhaltung erlischt die Garantie auf den Kessel!
4.3.9 Die eingestellte Kesseltemperatur soll mindestens 75°C
betragen. Die ideale Vorlauftemperatur liegt zwischen
80 - 85°C.
4.3.10 Es darf nur Holz mit einer maximalen Restfeuchte von
25% verschürt werden. Besser ist die Verwendungvon
Scheitholz mit ca 20% Feuchte (je weniger Feuchte,
desto mehr Energie aus dem Brennstoff wird an das
Heizsystem übertragen).
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