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NCR DECISION MATE V Bedienungsanleitung Seite 81

Inhaltsverzeichnis

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1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzprogramme vor unbefugtem Gebrauch
zu schützen. Das/Die Lizenzprogramm (e) dürfen, soweit dies technisch möglich ist, nur
in maschinenlesbarer oder gedruckter Form kopiert werden, wenn die Kopie zur
Modifizierung oder als Sicherheitskopie benötigt wird. Jede Kopie muß den Vermerk
tragen, daß die NCR GmbH (nachfolgend kurz NCR genannt) das Urheberrecht am
Lizenzprogramm besitzt.
2. Der Lizenznehmer darf das/die Lizenzprogramm(e) modifizieren oder zur Benutzung
mit anderen Programmen verbinden, wenn deren Benutzung auf dem Computer­
system NCR Decision Mate V erfolgt. Die modifizierten oder verbundenen Programme
unterliegen diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen der NCR. Die Modifikationen und
Programmverbindungen müssen die Programm-Nummer des Ursprungsprogram­
mes und den Vermerk aufweisen, daß die NCR das Urheberrecht daran besitzt.
3. Die Benutzer-Lizenz sowie die sonstigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsver­
hältnis dürfen vom Lizenznehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der NCR
an Dritte übertragen werden.
4. Weist der Lizenznehmer innerhalb einer Frist von 6 Monaten, gerechnet nach dem Da­
tum seiner Programmempfangsbestätigung nach, daß das (die) Lizenzprogramm(e)
fehlerhaft ist (sind), hat die NCR wahlweise das Recht, ein anderes, gleiches Programm
zu liefern, den Fehler nachzubessern oder dem Lizenznehmer zuzugestehen, daß
dieser vom Vertrag über das fehlerhafte Programm zurücktritt. Im letzteren Fall werden
dem Lizenznehmer die bereits bezahlten Lizenzgebühren gegen Rückgabe der (des)
Lizenzprogramme(s) zurückerstattet. Soweit gesetzlich zulässig, sind damit alle weiter­
gehenden Gewährleistungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen.
5. Die NCR übernimmt keine Garantie dafür, daß das (die) Lizenzprogramm(e) den
Vorstellungen und Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen.
6. Die Benutzer-Lizenz ist zeitlich beschränkt auf die Dauer der Benutzung des in Ziffer 2
genannten NCR-Computersystems. Das (Die) Lizenzprogramm(e) nebst Kopien,
Modifikationen oder Programmverbindungen ist (sind) sofort der NCR zurückzugeben
oder zu vernichten, sobald der Lizenznehmer dieses Computersystem ständig nicht
mehr benutzt.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, der NCR innerhalb von 30 Tagen nach endgültiger
Einstellung der Benutzung schriftlich mitzuteilen, seit wann das NCR-Computersystem
nicht mehr verwendet wird und daß er entweder das (die) Lizenzprogramme(e), Kopien,
Modifikationen und/oder Programmverbindungen an die NCR zurückgeben wird oder
vernichtet hat.
7. Verstößt der Lizenznehmer gegen die vorstehenden Bedingungen, hat die NCR das
Recht, den Vertrag über die Benutzer-Lizenz ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
und vom Lizenznehmer die sofortige Rückgabe der (des) Lizenzprogramme(s) nebst
Kopien, Modifikationen oder Programmverbindungen zu verlangen, ohne zur Er­
stattung bereits bezahlter Lizenzgebühren verpflichtet zu sein.
8. Für evtl. Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Augsburg Gerichtsstand, es sei
denn, daß ein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Allgemeine Lizenzbedingungen
der NCR GmbH

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