5.9.3
Sicht vom Steuerstand
Bei schönem Wetter und ruhiger See ist das Fahren leicht. Denken Sie jedoch
daran, entsprechend den COLREG-Regeln Ausschau zu halten. Sorgen Sie stets
dafür, dass Sie vom Steuerstand aus immer eine möglichst ungehinderte Sicht
haben:
•
Die Position von Besatzung und Passagieren darf Ihre Sicht nicht
behindern.
•
Fahren Sie nicht für längere Zeit mit maximaler Gleitgeschwindigkeit,
da der hochstehende Bug die Sicht behindert.
•
Richten Sie den Bug mit der Trimmfunktion des Motors und den installierten
Trimmklappen aus, sodass der Bug die Sicht nicht beeinträchtigt.
•
Schalten Sie falls erforderlich die Scheibenwischer ein.
•
Denken Sie auch daran, nach hinten Ausschau zu halten, besonders auf
Fahrstraßen mit schnellen Schiffen, die Sie überholen können. Bei engen
Fahrstraßen sollte schnellen Schiffen immer die Vorfahrt gewährt werden,
das diese aufgrund des beschränkten Platzes sonst nicht überholen
können.
Schalten Sie bei Einbruch der Dunkelheit und bei schlechter Sicht (z. B. bei Nebel
oder starkem Regen) die Navigationslichter ein.
5.10 Richtiger Gebrauch des Boots: Sonstige Empfehlungen
und Richtlinien
5.10.1 Schutz vor Überbordgehen und Zurückklettern an Bord
Die Arbeitsdecks der Boote sind in Abbildung 6 gekennzeichnet. Sitzen, stehen und
bleiben Sie während der Fahrt nur an diesen Stellen.
Es ist am einfachsten, eine über Bord gefallene Person mithilfe der am Heckspiegel
angebrachten Schwimmleiter zurück ins Boot zu holen. Die Leiter lässt sich auch
vom Wasser aus herunterziehen.
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