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Inhaltsverzeichnis - Bmw R 25/3 Handbuch

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Inhaltsverzeichnis
2. BMW erbringt die Gewährleistung nach freier Wahl entweder durch Reparatur der Vertragsware oder durch Ersatz der
fehlerhaften Teile.
Der von BMW festzulegende Ort für die Ausführung der Gewährleistungsarbeit ist unter Wahrung der
Interessen des Käufers zu bestimmen.
3. Erkennt BMW einen Gewährleistungsfall an, so gehen zu ihren Lasten die Kosten des billigsten Versandes und die
angemessenen Kosten des Einbaues, soweit der Einbau von BMW oder von einem BMW-Vertragshändler durchgeführt
wird. Ersetzt werden die Teile, die den Fehler im Werkstoff oder in der Werkarbeit aufweisen und die durch diesen Fehler
zwangsläufig beschädigten Teile. Ersetzte Teile gehen in BMW-Eigentum über.
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4. Für die von BMW nicht selbst erzeugten Teile, wie Bereifung, elektrische Ausrüstung und so weiter, wird BMW die
gegen den Erzeuger dieser Teile wegen eines Mangels eventuell zu erhebenden Ansprüche mit befreiender
Wirkung an den Eigentümer der unter Gewährleistung stehenden Vertragsware abtreten.
5. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. Natürlicher Verschleiß und
Beschädigungen, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, fallen nicht unter die
Gewährleistungspflicht.
6. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die unter Gewährleistung stehende Vertragsware von fremder Seite
oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem
Zusammenhang mit dieser Veränderung steht.
Eigentümer einer solchen Vertragsware die Vorschriften der BMW-Betriebsanleitung nicht befolgt oder die im BMW-
Pflegedienst vorgeschriebenen Überprüfungen nicht ordnungsgemäß durchführen läßt.
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Inhalts-Verzeichnis
Vorwort
..........
......
....
Fahren..........
Einfahren.........
Höchstgeschwindigkeiten
Beschreibung.........
A. Motor..........
3. Kolben........
4. Zylinder........
5. Ventile........
.......
B. Getriebe.........
1. Rahmen........
....
....
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Laufräder.......
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Bremsen..........
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1500 km..........
.....
Kraftstoffhahn.....
Die Gewährleistungspflicht erlischt außerdem, wenn der
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