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Heizraum; Brennstofflagerung - eta SH 20 Montageanleitung

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Heizraum

Anforderungen an die Umgebung
Der Kessel darf nur in trocknerer Umgebung aufge-
stellt werden. Die zulässige Umgebungstempera-
turen liegen zwischen 5 und 30°C.
Asche
Die Asche muss in nichtbrennbaren Behältern mit
Deckel aufbewahrt werden.
Feuerlöscher
In Österreich ist mindestens ein Pulverlöscher
ABC 6 kg verlangt. Besser ist ein Schaumlöscher
AB 9 Liter, der weniger Schaden beim Löschen
anrichtet.
Der Feuerlöscher soll außerhalb des Heizraums
sichtbar und leicht zugänglich aufbewahrt werden.
In Deutschland und in der Schweiz sind für Heizan-
lagen in privaten Wohnhäusern keine Feuerlöscher
vorgeschrieben. Es ist trotzdem ein Feuerlöscher im
Haus zu empfehlen.
Im Bereich von Fluchtwegen keine Feuerstätten
In Stiegenhäusern, Fluren oder Räumen, über
die Fluchtwege ins Freie führen, dürfen keine
Heizkessel aufgestellt werden.
Aufstellraum oder Heizraum
Es ist in Deutschland ab 50 kW und in der Schweiz
über 20 kW ein Heizraum erforderlich. In Österreich
gelten in den einzelnen Bundesländern unter-
schiedliche Gesetze (Heizraum in OÖ ab 15 kW;
Stmk ab 18 kW; NÖ ab 26 kW; S ab 35 kW; B,
T , V und W für alle automatisch beschickten
Kessel, K für alle Zentralheizungen).
Heizraum
Ein Heizraum ist mit feuerbeständigen Wänden
und Decken F90 (EI90) zu errichten, in der Schweiz
El30 bis 70 kW und EI60 über 70 kW. Es ist eine
Fluchttüre ins Freie oder in einen Flur erforder-
lich. Die Türe F30 (El30) muss in Fluchtrichtung
aufschlagend, dicht- und selbstschließend sein.
Heizraumtüren, die in Fluchtwege münden, sind
F90 (EI90) auszuführen. In Deutschland darf es
keine Verbindung zu anderen Räumen geben. Es
sind Zu- und Abluftöffnungen mit Mindestquer-
schnitten vorgeschrieben.
8
Erforderliche Querschnitte Zu- und Abluft
Mindestflächen inklusive 20% Zuschlag für Vergitterung
Kessel-
Österreich
leistung
Zuluft
Abluft
20 kW
25 kW
35 kW
>240 cm² >216 cm²
50 kW
70 kW
90 kW
130 kW >347 cm² >252 cm²
200 kW >533 cm² >336 cm²
400 kW >1067 cm² >576 cm²
Aufstellraum für kleinere Kessel
Für kleinere Kessel ist nur ein Aufstellraum mit
ausreichender Luftzufuhr verlangt. Der unmittelbare
Bereich um den Kessel muss unbrennbar sein.
In Deutschland ist bis 35 kW Nennleistung entweder
mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das
geöffnet werden kann (Räume mit Verbindung zum
Freien), und ein Rauminhalt von mindestens 4 m³
je 1 kW Kesselnennleistung erforderlich. In den
Rauminhalt dürfen auch andere Räume mit Verbin-
dung über Luftöffnungen in den Türen einbezogen
werden (Verbrennungsluftverbund).

Brennstofflagerung

In Deutschland dürfen bis 10.000 Liter (6,5 Tonnen)
Pellets oder 15.000 kg (20 rm) Scheitholz im Aufstel-
lungsraum des Kessels beziehungsweise im Heizraum
gelagert werden. Für größere Mengen ist ein eigener
feuerbeständiger Lagerraum F90 (EI90) erforderlich.
In Österreich darf maximal der Wochenbedarf Holz
neben dem Kessel gelagert werden. Für Pellets
ist eine eigener Lagerraum F90 (EI90) mit Türe
T30 (EI30) erforderlich. Im Zuge der Baugesetzno-
vellierung dürfen in einzelnen Bundesländern bis
10 Tonnen Pellets im Heizraum gelagert werden.
In der Schweiz dürfen in separaten Heizräumen
(EI60) bis 10 m³ Holz gelagert werden, wobei
der Abstand zum Kessel 1 m betragen muss. Für
größere Mengen ist ein eigener Lagerraum (EI60 vom
Gebäude getrennt) erforderlich, wobei Holz auch
gemeinsam mit Stroh oder Heu gelagert werden
darf.
www.eta.co.at
Deutschland
Schweiz
Zuluft/Abluft
Zuluft
>206 cm²
>258 cm²
>180 cm²
>361 cm²
>515 cm²
>228 cm²
>721 cm²
>276 cm²
>927 cm²
>372 cm²
>1339 cm²
>540 cm²
>2060 cm²
>1020 cm²
>4120 cm²

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Diese Anleitung auch für:

Sh 30 sh 40Sh 50Sh 60

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