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Heizraum

Aufstellung des Kessels
Der Kessel darf nur in trockener Umgebung aufgestellt
werden. Die zulässigen Umgebungstemperaturen
liegen zwischen 5 und 30°C.
Die Aufstellung des Kessels darf nur auf einem nicht
brennbaren Untergrund erfolgen. Der Abstand zu
brennbaren
Materialien
Umgebung des Kessels muss entsprechend den
nationalen Richtlinien eingehalten werden.
Anforderungen an den Heizraum
Ein Heizraum ist mit feuerbeständigen Wänden und
Decken EI90 (F90) zu errichten, in der Schweiz El30
bis 70 kW und EI60 über 70 kW.
Es ist eine Fluchttür ins Freie oder in einen Flur
erforderlich. Die Tür EI30 (F30) muss in Fluchtrichtung
aufschlagend, dicht- und selbst-schließend sein.
Heizraumtüren, die in Fluchtwege münden, sind EI90
(F90) auszuführen.
Im Heizraum sind Zu- und Abluftöffnungen für den
Kessel mit Mindestquerschnitten vorgeschrieben.
Es muss sichergestellt werden, dass es im Heizraum
nicht zu einem Unterdruck kommt, um einem
Austreten von Abgasen vorzubeugen. Gebäudeseitige
Installationen wie zum Beispiel eine Ansaugung für
eine Belüftungsanlage oder das Aufstellen von
Kompressoren sind daher nicht zulässig.
Aufstellraum für kleinere Kessel
Für kleinere Kessel ist ein Aufstellraum mit genügend
Luftzufuhr ausreichend. Der unmittelbare Bereich um
den Kessel muss unbrennbar sein.
In Deutschland ist bis 35 kW Nennleistung entweder
mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster, das
geöffnet werden kann (Räume mit Verbindung zum
Freien) und ein Rauminhalt von mindestens 4 m³ je
1 kW
Kesselnennleistung
Rauminhalt
dürfen
Verbindung
über
Luftöffnungen
einbezogen werden (Verbrennungsluftverbund).
Keine Feuerstätten im Bereich von Fluchtwegen
In Stiegenhäusern, Fluren oder Räumen über die
Fluchtwege ins Freie führen, dürfen keine Heizkessel
aufgestellt werden.
16
in
der
unmittelbaren
erforderlich.
In
auch
andere
Räume
in
den
Freie Mindestquerschnitte für die Zuluftöffnungen
Für die Verbrennung benötigt der Kessel Luft. Deshalb
sind freie Mindestquerschnitte für die Zuluftöffnungen
im Heizraum erforderlich. In Österreich sind diese in
der ÖNORM H 5170 definiert, siehe nachfolgende
Tabelle.
Kessel-
leistung
[kW]
20
30
40
50
60
70
90
110
130
180
200
350
500
Ein Schutzgitter bei der Zuluftöffnung reduziert
auch den freien Querschnitt. Deshalb muss bei
Vergitterungen die Zuluftöffnung entsprechend größer
ausgeführt sein. Bei Luftführungen durch Kanäle ist
eine Berechnung durch einen Fachmann erforderlich.
Die angeführten Werte können von länderspezifischen
sowie nationalen Vorschriften abweichen. Erkundigen
Sie sich darüber bei ihren Behörden. Sind keine
Vorschriften vorhanden, empfehlen wir die österreichi-
schen
Mindestquerschnitte
den
verwenden.
mit
Zu klein dimensionierte Zuluftöffnungen können
Türen
im Heizraum zu Unterdruck führen. Dies kann zu
einer Leistungsreduktion des Kessels führen, und
ebenso zu einem Austritt von Rauchgas in den
Heizraum.
Kessel die raumluftunabhängig betrieben werden
benötigen keine weiteren Zuluft und Abluft-
Öffnungen im Heizraum.
Freier Mindestquerschnitt in cm²
Österreich
(Vorgabe
Deutschland
von ETA)
400
150
400
150
400
150
400
150
400
170
400
190
400
230
440
270
520
310
720
410
800
450
1400
750
2000
1050
Tab. 5-1: freie Mindestquerschnitte
als
www.eta.co.at
Heizraum
Schweiz
206
309
412
515
618
721
927
1133
1339
1854
2060
3605
5150
Richtwert
zu

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