Bedingungen für Gewährleistung, Garantie und Haftung
Wir können für die Funktion unseres Kessels nur
dann gewährleisten und haften, wenn er richtig
eingebaut und betrieben wird.
Voraussetzung für Gewährleistung, Garantie und
Haftung ist, dass der gegenständliche Kessel
bestimmungsgemäß nur für Heizung und
Warmwasserbereitung mit maximal 2.000 Voll-
laststunden jährlich verwendet wird und insbe-
sondere die folgenden Rahmenbedingungen bei
Montage und Betrieb eingehalten werden:
Für die Aufstellung ist ein trockener Raum erfor-
derlich. Insbesondere Wäschetrockner im selben
Raum sind nur als Kondensationstrockner zulässig.
Die länderspezifischen Bau- und Brandschutzvor-
schriften sind zu beachten.
Der Stückholzkessel ist zur Befeuerung mit lufttro-
ckenem Scheitholz mit maximal 20% Wasser-
gehalt und Holzbrikks geeignet. Ein Betrieb mit
ungeeigneten Brennstoffen, insbesondere mit Müll,
Kohle und Koks, genauso auch mit nassem Holz ist
unzulässig.
Die Verbrennungsluft muss frei von aggressiven
Stoffen sein (z.B. Chlor und Fluor aus Lösungsmit-
teln, Reinigungsmitteln, Klebstoffen und Treib-
gasen oder Ammoniak aus Reinigungsmitteln), um
Korrosion in Kessel und Kamin zu vermeiden.
Als Wärmeträgermedium ist Wasser vorgesehen. Im
Falle besonderer Frostschutzerfordernisse dürfen
bis zu 30% Glycol beigemengt werden. Für die
Erstbefüllung der Heizanlage und Wiederbe-
füllung nach Reparaturen ist entkalktes Wasser
erforderlich. Bei der Erstbefüllung darf der Wert
von 20.000 lt°dH für das Anlagevolumen (in Liter)
multipliziert mit der Härte (in Grad deutscher Härte)
nicht überschritten werden. Der pH-Wert ist
zwischen 8 und 9 einzustellen. Die Nachspeisung
von kalkhaltigem Frischwasser ist gering zu halten,
um die Kesselsteinbildung zu begrenzen. Es sind
ausreichend Absperrorgane zu setzen, um im Falle
von Reparaturen eine Entleerung großer Wasser-
mengen zu vermeiden. Leckstellen im System sind
umgehend zu reparieren.
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Eine Mindestrücklauftemperatur von 60°C zum
Kessel ist zu gewährleisten.
Als Schutz gegen Überdruck ist ein Sicherheits-
ventil (3 bar) und als Schutz gegen Überhitzung ist
ein thermisches Ablaufventil (95°C) bauseits zu
installieren.
Als Schutz gegen Luftsaugen beim Abkühlen der
Anlage ist ein von einem Fachmann ausreichend
groß dimensioniertes Ausgleichsgefäß bzw. eine
Druckhalteanlage erforderlich. Ebenso ist für eine
ausreichende Entlüftung zu sorgen. Auch offene
Ausdehnungsgefäße oder nicht diffusionsdichte
Fußbodenheizungen haben durch hohen Luft-
eintrag eine überdurchschnittliche Kesselkorrosion
zur Folge. Korrosionsschäden am Kessel infolge
mangelhafter Entlüftung oder hohem Lufteintrag
sind von Gewährleistung, Garantie und Haftung
ausschlossen.
Ein Betrieb mit kleinerer Leistungsabnahme als
die am Typenschild angegebene kleinste Leistung
ist unzulässig.
Für die Erweiterung der Regelung sind ausschließ-
lich von uns gelieferte Komponenten zu
verwenden, soweit es sich nicht um allgemein
übliche Standardgeräte, wie zB: Thermostate
handelt.
Eine Reinigung und Wartung, wie in der Bedie-
nungsanleitung angegeben, ist erforderlich.
Reparaturen sind nur mit von uns gelieferten
Ersatzteilen zulässig. Ausgenommen hiervon
sind lediglich allgemeine Normteile wie elektrische
Sicherungen oder Befestigungsmaterial, soweit sie
die erforderlichen Leistungsmerkmale aufweisen
und die Sicherheit der Anlage nicht einschränken.
Für eine ordnungsgemäße Montage unter Einhal-
tung der Anweisungen der zum Kessel gehörigen
Montageanleitung, der einschlägigen Regeln
und Sicherheitsvorschriften haftet der ausfüh-
rende Fachbetrieb. Wenn Sie als Kunde ohne
www.eta.co.at