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Schornsteinfeger; Vorschriften; Vorschriften, Normen Und Richtlinien - eta SH 20 Montageanleitung

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Halten Sie vor Errichtung der Kesselan-
lage Rücksprache mit dem zuständigen

Schornsteinfeger

Dieses Gerät entspricht
EN 303-5
EN 60335-1/A1:96 Sicherheit elektrischer Geräte
DIN 4702 Teil 1 und 4
97/23/EG
2006/42EG
89/106/EWG
73/23/EWG
89/336/EWG
93/68/EWG
Die Konformität wurde nachgewiesen. Die entspre-
chenden Unterlagen und das Original der Konformi-
tätserklärung (CE) sind beim Hersteller hinterlegt.

Vorschriften

• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Vorschriften
• Feuerverordnung der Länder
• In Deutschland das EnEG (Gesetz zur Einsparung
von Energie in Gebäuden) mit den dazu
erlassenen Verordnungen EnEV (Verordnung über
Energie sparenden Wärmeschutz und Energie
sparende Anlagentechnik bei Gebäuden)
• In Deutschland 1.BImSchV „Erste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immisionsschutzge-
setzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)"
• In Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über
Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen"
• In Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über die
Einsparung von Energie"
• In Österreich ÖNORM H 5170 „Heizungsanlagen -
Brandschutztechnische Anforderungen"
• in der Schweiz VKF/
AEAI-Brandschutzrichtlinien 25-03
SH Montage
Heizkessel für feste Brennstoffe
Heizkessel
Richtlinie über Druckgeräte
Maschinenrichtlinie
Vorschriften Bauprodukte
Niederspannungsrichtlinien
EMV-Richtlinien
Erweiterung zu 72/73
und 89/336

Vorschriften, Normen und Richtlinien

Normen und Richtlinien
• VDI 2035 „Verhütung von Schäden durch
Korrosion und Steinbildung in Warmwasser-
heizungsanlagen mit Vorlauftemperaturen
bis 120°C". Anstelle der maximalen Härte
von 11,2 dH bei 20 bis 50 lt/kW spezifischen
Anlagenvolumen ist für den hier beschriebenen
Kessel der maximale Kalkinhalt der Erstbe-
füllung auf 20.000 lt°dH (Anlagevolumen in
Liter multipliziert mit der Härte in Grad deutscher
Härte) begrenzt.
• EN 12828 „Heizungssysteme in Gebäuden -
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen"
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer (100°C) ist
im hier beschriebenen Kessel bereits eingebaut.
Bauseits ist ein ausreichend dimensioniertes
Ausgleichsgefäß (mindestens 10% des Anlage-
volumens), ein Sicherheitsventil und eine
thermische Ablaufsicherung zu installieren.
• EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden -
Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast"
• EN 13384 „Abgasanlagen - Wärme- und
strömungstechnische Berechnungsverfahren"
• EN 15287-1 „Abgasanlagen für raumluftab-
hängige Feuerstätten - Planung, Montage und
Abnahme"
• nur in Deutschland DIN 18160 „Abgasanlagen -
Planung und Ausführung"
Pufferspeicher unbedingt erforderlich
Für ein Holzfeuer, das nicht unbegrenzt nach unten
drosselbar ist, wird es bei kleiner Heizlast eng. Ein
Puffer, der überschüssige Kesselleistung zwischen-
speichern kann, ist unbedingt erforderlich.
In Deutschland verlangt die 1.BImSchV mindestens
55 Liter Puffer je kW Kesselleistung. Das sind für
einen 30 kW Kessel 1650 Liter. Dieser Wert ergibt
ein sehr komfortables Pufferspeichervolumen.
Je tiefer die Rücklauftemperatur zum Puffer ist,
umso größer wird seine Wärmespeicherkapazität.
Bei Heizkörpern kann mit engen feinsteinstellbaren
Thermostatventilen (kv kleiner 0,35) die Pufferaus-
nutzung deutlich verbessert werden.
Mit einem Frischwassermodul kann die Warmwas-
serbereitung platzsparend in den Puffer integriert
werden und auch die Einkopplung der Sonne in
den Puffer ist sehr einfach und effektiv möglich.
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2013-05

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Diese Anleitung auch für:

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