Batterien welche die Kriterien
n welche die Kriterien
14.3 Beschädigte Batterien
gem. Sondervorschrift 238
gem. Sondervorschrift 238
nicht erfüllen, müssen wie
müssen wie
Land-Transport (Straße
14.1 See-Transport IMDG
Transport IMDG
/Schiene) gem. ADR/RID
gem. Verpackungsanweisung
gem. Verpackungsanweisung
- Klasse: 8
P801 verpackt und als
P801 verpackt und als
Gefahrgut nach UN 2794
Gefahrgut nach UN 2794
- UN-Nr.: 2794
befördert werden.)
- Benennung und
Beschreibung: BATTERIEN,
NASS, GEFÜLLT MIT SÄURE
Luft-Transport
gem. IATA-DGR
- Verpackungsgruppe: keine
- Klasse: 8
- Verpackungsanweisung
P 801 a: Gefahrguttransport
- UN Nr.: 2800
(Verpackung in Akkukästen)
- Richtige Versandbezeichnung:
Versandbezeichnung:
oder
BATTERIEN, NASS,
BATTERIEN, NASS,
Sondervorschrift VV 14:
AUSLAUFSICHER
Gefahrguttransport (in loser
BATTERIES, WET, NON-
BATTERIES, WET, NON
Schüttung)
SPILLABLE
- Gefahrenkennzeichen: 8
- Verpackungsgruppe: keine
Verpackungsgruppe: keine
- ADR-
- Verpackungsvorschrift: 872
Verpackungsvorschrift: 872
Tunnelbeschränkungscode: E
- Gefahrenkennzeichen:
Gefahrenkennzeichen: 8
- Anmerkung: Diese Hinweise
- Sonderbestimmung A 67:
Sonderbestimmung A 67: kein
können auch bei der
deklarierungspflichtiger
deklarierungspflichtiger
Beförderung von Bleibatterien
Gefahrguttransport
der UN-Nr. 2800 angewendet
(Auslaufsichere Batterien,
(Auslaufsichere Batterien,
werden.
welche die Kriterien der
elche die Kriterien der
Sondervorschrift A67 erfüllen,
Sondervorschrift A67 erfüllen,
unterliegen nicht den übrigen
unterliegen nicht den übrigen
IATA-DGR-Vorschriften.
Vorschriften.
15. Kennzeichnung
Gemäß deutschem
- Vorausgesetzt: die Pole sind
die Pole sind
Batteriegesetz sind
gegen Kurzschluss gesichert.
gegen Kurzschluss gesichert.
Bleiakkumulatoren mit einer
Eine entsprechende
Eine entsprechende
durchkreuzten Mülltonne und
Herstellererklärung muss
Herstellererklärung muss
darunter mit dem chemischen
vorliegen. Batterien welche
Batterien welche
Symbol für Blei "Pb" zu
die Kriterien gem.
kennzeichnen.
Sonderbestimmung A 67 nicht
Sonderbestimmung A 67 nicht
erfüllen, müssen wie nach
erfüllen, müssen wie nach
14.1 Luft-Transport IATA
Transport IATA-DGR
gem. Verpackungsvorschrift
gem. Verpackungsvorschrift
870 verpackt und als
870 verpackt und als
Gefahrgut nach UN 2794
Gefahrgut nach UN 2794
befördert werden.)
Herausgeber:
ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
Fachverband Batterien
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt
Fon.: +49 69 6302-283
283
Fax: +49 69 6302-362
362
Mail: batterien@zvei.org
batterien@zvei.org
www.zvei.org
© ZVEI 2012
Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann keine Haftung für
Trotz größtmöglicher Sorgfalt
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden
Zusätzlich erfolgt die
Zusätzlich erfolgt die
Kennzeichnung mit dem ISO
Kennzeichnung mit dem ISO
Rückgabe/Recycling-Symbol.
Rückgabe/Recycling
Verantwortlich für das Anbringen
Verantwortlich für
der Kennzeichnung ist der
der Kennzeichnung ist der
Batteriehersteller
Batteriehersteller
bzw. -
-Importeur.
Zusätzlich ist eine Information
Zusätzlich ist eine Information
des Verbrauchers/Anwenders
des Verbrauchers/Anwenders
über die Bedeutung der
über die Bedeutung der
Kennzeichen erforderlich; dies
Kennzeichen erforderlich; dies
verlangen sowohl nach dem
verlangen sowohl nach dem
zuvor genannten deutschen
zuvor genannten deutschen
Batteriegesetz als auch der EU-
Batteriegesetz als auch der EU
Batterie-Richtlinie.
Batterie
Verantwortlich für diese
Verantwortlich für diese
Information sind die Hersteller
Information sind die Hersteller
und Vertreiber der
Vertreiber der
kennzeichnungs
kennzeichnungspflichtigen
Batterien (Verpackung,
Batterien (Verpackung,
technische Anleitungen,
technische Anleitungen,
Prospekte).
Prospekte).
16. Sonstige Angaben
Sonstige Angaben
Die vorstehenden Ang
Die vorstehenden Angaben
stützen sich auf den heutigen
stützen sich auf den heutigen
Stand der Kenntnisse und
Stand der Kenntnisse und
stellen keine Zusicherung von
stellen keine Zusicherung von
Eigenschaften dar. Bestehende
Eigenschaften dar. Bestehende
Gesetze und Bestimmungen
Gesetze und Bestimmungen
sind vom Empfänger des
sind vom Empfänger des
Produkts in eigener
Produkts in eigener
Verantwortung zu beachten.
Verantwortung zu beachten.
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