Zellennummer
Fall A
1
1,84
2
1,83
3
1,83
4
1,84
5
1,84
6
1,85
7
1,69
8
1,84
9
1,83
10
1,85
11
1,84
12
1,84
13
1,85
Batteriespannung
23,77 V
Tab. 9–2: Gemessene Zellenspannungen und Gesamtspannung nach 95% der geforderten Entladezeit
Fall A: Eine „schwache Zelle", Kapazitätsprobe bestanden, Batterie i.O.
Fall B: Eine Zelle fehlerhaft, Kapazitätsprobe nicht bestanden, Batterie nicht i.O.
Fall C: Alle Zellen i.O., Kapazitätsprobe nicht bestanden, Batterie nicht i.O.
Unmittelbar nach der Kapazitätsprobe muss die Batterie aufgeladen werden.
Die gemessene Kapazität C (Ah) bei der durchschnittlichen Anfangstemperatur wird als Produkt aus dem
Entladestrom (in Ampere) und der Entladezeit (in Stunden) berechnet.
Da die Batteriekapazität von der Temperatur abhängt, ist eine Temperaturkorrektur der gemessenen Batterie-
kapazität durchzuführen.
Zu höheren Temperaturen als 20 °C Nominaltemperatur hin steigt die Batteriekapazität, während zu niedri-
geren Temperaturen hin die Kapazität fällt. Wenn die durchschnittliche Anfangstemperatur von der Bezugs-
temperatur 20 °C abweicht, muss die Kapazität korrigiert werden. Daher wird die Anfangstemperatur zur
Temperaturkorrektur entsprechend der Norm DIN EN 60896–21 entsprechend der Gleichung [1] durchgeführt:
C
C
=
[1]
a
1 + ( - 20 °C)
C = gemessenen Kapazität
= Korrekturfaktor (mit = 0,006 bei Entladungen >3 h und = 0,01 bei Entladungen ≤3 h)
= Anfangstemperatur
C
= korrigierte Kapazität
a
Entsprechend der Norm DIN EN 60896–21 hat die Batterie die Kapazitätsprobe bestanden, wenn bei der ersten
Kapazitätsprobe 95 % der geforderten Leistung erreicht werden. Nach der 5ten Entladung müssen 100 % der
Leistung erreicht werden.
Nach der Entladung ist ein Protokoll anzufertigen (siehe Prüfprotokoll).
Während des Umgangs mit Batterien (z. B. Kapazitätsprobe) müssen die Sicherheitsanforderungen
gemäß IEC 62485-2 (isolierte Werkzeuge, Augenschutz, Schutzkleidung, Handschuhe, Belüftung,
usw.) eingehalten werden!
Achtung!
Montage-, Inbetriebsetzungs- und Gebrauchsanleitung für verschlossene ortsfeste Blei-Säure-Batterien
7140203151 V1.4 (09.2018)
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Fall B
Fall C
1,84
1,79
1,86
1,80
1,87
1,81
1,87
1,80
1,86
1,81
1,86
1,79
1,87
1,78
1,86
1,80
1,59
1,81
1,84
1,81
1,85
1,80
1,85
1,79
1,85
1,79
23,87 V
23,38 V
10 Störungsbeseitigung
Werden Störungen an der Batterie oder der Ladeeinrichtung festgestellt, ist unverzüglich der
Kundendienst anzufordern. Messdaten entsprechend Kap. 8.1 vereinfachen die Fehlersuche und
die Störungsbeseitigung. Ein Service-Vertrag mit uns erleichtert das rechtzeitige Erkennen von
Fehlern.
11 Notwendige Belüftung bei Wasserstoffentwicklung der Batterien
Ausschlaggebend für die Berechnung der notwendigen Sicherheitsbelüftung, um kein gefährliches Gasgemisch
aus Wasserstoff und Sauerstoff (Wasserstoffanteil ca. 4%) zu erhalten, ist die VDE 0510 Teil 2 oder IEC 62485-2.
Die Basis für die Gleichung gibt die maximal zulässige Wasserstoffkonzentration in der Luft von 4% und der
Sicherheitsfaktor von Faktor 5 vor. Entsprechend lässt sich die Gleichung herleiten:
(Verdünnungsfaktor bei maximal zulässiger Wasserstoffkonzentration)
(entwickelte Wasserstoffmenge pro eingeladene Ah Kapazität)
(Sicherheitsfaktor)
Daraus ergibt sich die Gesamtgleichung für die notwendige Belüftung [in m
Q
= 0,05 x n x I
x C
x 10
–3
air
gas
N
I
= I
× f
× f
bzw. I
= I
× f
× f
gas
float
g
s
gas
boost
g
s
Q
= notwendige Belüftung/Luftdurchsatz [in m
/h]
3
air
n
= Anzahl der Zellen
I
= Anteil des Ladestroms [in mA/Ah], der zur Wasserzersetzung beim Ladeerhaltungsbetrieb pro 1 Ah
float
Nominalkapazität der Batterie fließt = 1 mA/Ah
I
= Anteil des Ladestroms [in mA/Ah], der zur Wasserzersetzung beim Starkladebetrieb pro 1 Ah Nominal-
boost
kapazität der Batterie fließt = 8 mA/Ah
C
= Nominalkapazität der Batterie (C
-Kapazität).
N
10
f
= Gasemissionsfaktor (Anteil des Ladestroms, der für die Wasserstoffbildung verantwortlich ist) = 0,2
g
f
= Sicherheitsfaktor, der die Fehlermöglichkeiten einer beschädigten Zelle (möglicher Kurzschluss) und die
s
Alterung der Batterie einschließt = 5
Beispiel 1:
Eine Batterie mit 2 x 60V (60V Nominalspannung), 4 OPzV 200 (200 Ah) entspricht 2 x 30 Zellen. Die Batterie
ist im Ladeerhaltungsbetrieb bei 2,25 V pro Zelle.
C
= Nominalkapazität der Batterie = 200 Ah
N
n
= Anzahl der Zellen = 2 x 30 Zellen
f
= Gasemissionsfaktor = 0,2
g
f
= Sicherheitsfaktor = 5
s
I
= 1 mA/Ah
float
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/h]:
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